Nun können der 27-jährige Mann und sein 11-jähriger Neffe vorerst in Deutschland bleiben, teilte der Hofer Dekan Günter Saalfrank mit. Die zuständige Ausländerbehörde habe eine vorläufige Duldung ausgesprochen.
Petition im Bundestag
In einer Petition an den bayerischen Landtag hatten sich mehr als 50.000 Menschen für den Verbleib der beiden Flüchtlinge in Deutschland ausgesprochen. Der Landtag hat die Petition inzwischen an den Bundestag weitergeleitet, eine Entscheidung steht noch aus.
"Humanitärer Härtefall"
Der Fall der beiden Flüchtlinge, die in Hof bereits vor dem Kirchenasyl gut integriert waren, sorgt seit mehr als einem Jahr für Schlagzeilen. Der Hofer Dekan Saalfrank bezeichnete das Schicksal des 27-jährigen Mohib und seines kleinen Neffens als besonderen humanitären Härtefall. "Hier war christliche Beistandspflicht gefragt", so Saalfrank.
Von den Eltern getrennt
Auf der Flucht aus dem Iran sei der kleine Junge von seinen Eltern getrennt worden. Zusammen hatten sich Onkel und Neffe dann nach Deutschland durchgeschlagen. Das Amtsgericht Hof setzte den jungen Mann als Vormund für den Minderjährigen ein. Der 27-Jährige arbeitete im Bundesfreiwilligendienst bei der Hofer Lebenshilfe.
Abschiebung nach Afghanistan drohte
Weil die Asylanträge des Mannes und des Jungen abgelehnt wurden, sollten sie nach Afghanistan abgeschoben werden – in ein für sie völlig fremdes Land. Zwar kamen ihre Vorfahren aus Afghanistan, doch sie selbst sind im Iran aufgewachsen.
Mehr als ein Jahr lang waren die beiden im Kirchenasyl in Hof und in Räumen der evangelischen Kirche untergebracht. Ob der junge Mann wieder als "Bufdi" bei der Lebenshilfe weiterarbeiten kann, steht noch nicht fest.