Bildrechte: picture-alliance/dpa

Josefa Schmid

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Klage der Bremer Ex-BAMF-Chefin gegen Versetzung abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat eine Klage der ehemaligen Interimsleiterin des Bremer BAMF abgewiesen. Josefa Schmid hatte den Skandal in der Außenstelle an die Öffentlichkeit gebracht. Von Oliver Tubenauer

Die Regierungsrätin Josefa Schmid war seit Anfang dieses Jahres Leiterin der Bremer Dienststelle, wurde aber im Mai nach Deggendorf versetzt. Schmid klagte gegen diese Versetzung, allerdings ohne Erfolg. Zunächst kam das Gericht zu der Feststellung, dass der Klägerin die Referatsleitung in Bremen nicht dauerhaft übertragen worden war, sondern dass sie lediglich als Interimsleiterin vorgesehen war. Ihr Status als Regierungsrätin sei von der Versetzung nach Deggendorf nicht betroffen, heißt es in dem Urteil weiter.

Versetzung keine Strafe

Zudem habe Schmid als Beamtin grundsätzlich keinen Anspruch auf unveränderte Ausübung der ihr übertragenen Aufgaben. Das Gericht konnte auch nicht feststellen, dass die Versetzung nach Deggendorf veranlasst wurde, um sie zu bestrafen. Schmid hatte argumentiert, dass die Versetzung darin begründet gewesen sei, dass es der BAMF-Leitung an dem Willen gefehlt habe, die Vorgänge um unrechtmäßig ausgestellte Asylbescheide aufzuklären. Auch hierfür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Außerdem habe Schmid nicht glaubhaft machen können, dass ihre Versetzung unter Missachtung des Personalvertretungsrechts erfolgt sei, so das Gericht.

Skandal aufgedeckt

Josefa S. hatte öffentlich gemacht, dass es unter ihrer Vorgängerin, also der früheren Leiterin der BaMF-Außenstelle Bremen, weit über 3.000 unrechtmäßig genehmigte Asylverfahren gegeben hat. Zu den Vorgängen in der Bremer BAMF-Außenstelle hatte sie zunächst einen 40-seitigen internen Prüfbericht verfasst. Anschließend sendete sie einen 99-seitigen Bericht an den parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU).