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Auszug aus Kontrollbericht

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Lebensmittelhygiene: Keine Transparenz für die Verbraucher

Lebensmittelhygiene: Keine Transparenz für die Verbraucher

In Bayern wurden 2016 und 2017 Betriebe kontrolliert, die schon einmal gravierende Hygienemängel aufwiesen. Bei der Hälfte der Betriebe wurden erneut mittelgradige oder gravierende Mängel beanstandet. Von Philipp Grüll und Sebastian Kemnitzer

Über dieses Thema berichtet: report München am .

"Käfer, Fliegen und Mäuse."
"Ein Großteil der Arbeitskleidung ist verschmutzt und verschlissen."
"Das Braumalzlager gleicht beispielsweise eher einem ausgelagerten Wohnzimmer mit Teppichboden."

Zitate aus Kontrollberichten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die dem ARD-Politmagazin report München und der Süddeutschen Zeitung vorliegen.

Wiederholungstäter in Sachen Hygiene

2016 und Anfang 2017 wurden im Rahmen eines Schwerpunkt-Programms insgesamt 30 bayerische Betriebe kontrolliert, die schon einmal "gravierende"“ Mängel aufgewiesen haben. In 15 der 30 Betriebe stellten die Kontrolleure erneut "mittelgradige" oder "gravierende" Mängel fest. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat eine Herausgabe dieser Kontrollberichte erwirkt:

"Die Öffentlichkeit wurde damals nicht informiert und wurde jetzt nicht informiert. Das zeigt, so lange solche Berichte im Verborgenen bleiben, fehlt den Unternehmen ein Anreiz, solche Mängel zu beheben." Johannes Heeg, Foodwatch

Politik will wohl nichts ändern

Schon 2011 beschlossen die Verbraucherschutzminister der Länder die Einführung einer sogenannten Hygieneampel. Die Idee: Durch Markierungen an der Eingangstür sollen Verbraucher erkennen, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind. Ein Modell, das beispielsweise in Dänemark erfolgreich praktiziert wird.

Im Entwurf des Koalitionsvertrags zeigen Union und SPD wenig Ehrgeiz in Sachen Transparenz. Dort heißt es, man wolle eine Regelung einführen, die Lebensmittelbetrieben "auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bietet, die Kontrollergebnisse darzustellen". Dabei gibt es bereits jetzt für die freiwillige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen keine Hinderungsgründe, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage von Report München und SZ einräumte.