Ein Mann hält auf einem Feld verrostete Nägel in die Kamera.
Bildrechte: BR
Bildbeitrag

Der 69 Jahre alte Angeklagte im Maishäckslerprozess ist zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Bildbeitrag
>

Maishäckslerprozess: 69-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Maishäckslerprozess: 69-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Im Maishäckslerprozess ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte Metallteile auf Feldern deponiert, die erhebliche Schäden an Maishäckslern verursachten. Ein Bibelzitat brachte ihn in Bredouille.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Weil er Gegenstände in Maisfeldern deponiert hat und damit hohen Schaden verursachte, ist ein 69-jähriger Landwirt aus Wilhelmsdorf (Lkr. Neustadt/ Aisch-Bad Windsheim) zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er in vier Fällen unter anderem Eichenstämme und einen Aluminiumblock in Maisfeldern angebracht hat, um andere Landwirte zu schädigen. Der 69-jährige wurde wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Nötigung verurteilt, da die geschädigten Landwirte die Maschinen stehen lassen mussten und nicht weiter ernten konnten.

Eine Tötungsabsicht konnte das Gericht allerdings nicht erkennen. Weil der 69-Jährige an Demenz leide, sei es schwierig dessen Aussagen zum Anlass für eine Verurteilung zu nehmen. Trotz allem sei die Tat kein Jungenstreich sondern eine Riesensauerei.

Vom Amtsgericht zum Landgericht

Der 69-Jährige hätte sich im Vorhinein viel Ärger ersparen können. Hätte er im vergangenen Jahr einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung und versuchter Sachbeschädigung akzeptiert, wäre er wohl mit einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung davongekommen und hätte keinen langwierigen Prozess über sich ergehen lassen müssen. Stattdessen ließ der Mann es auf eine Verhandlung vor dem Amtsgericht in Neustadt an der Aisch ankommen.

Vor dem Amtsgericht nannte er auch einen Grund für sein Handeln: Unter anderem sei ein Landwirt immer wieder absichtlich mit hoher Geschwindigkeit an seinem Hof vorbeigefahren, so dass meterhohe Staubwolken aufgewirbelt worden seien. Außerdem habe der Landwirt ihn einmal angeblich totfahren wollen.

"Wie du mir so ich dir"

Das Bibelzitat "wie du mir so ich dir" und weitere Aussagen vor dem Amtsgericht wie zum Beispiel, dass ihm alles "wurscht" gewesen sei, brachte ihn in Bredouille: Die Staatsanwaltschaft schloss daraus, dass es dem Angeklagten durchaus bewusst war, dass er mit seinen Aktionen auch Menschen Schaden hätte zufügen können. So entstand der Verdacht des versuchten Totschlags, der in der Folge nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelt wurde.

DNA-Spuren des Angeklagten gefunden

Am Landgericht verhielt sich der Angeklagte, der am Tag der Urteilsverkündung meist Sonnenbrille trug und etwas verwirrt wirkte, überwiegend ruhig. Zwei der ihm vorgeworfenen Fälle hatte der 69-Jährige bereits eingeräumt, so die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer. Dass er an zwei weiteren Sabotageakten beteiligt gewesen war, sah der Staatsanwalt ebenfalls als erwiesen an. Sämtliche Gegenstände, die die Ermittler in den Feldern sichergestellt hatten, wiesen demnach die DNA des Angeklagten auf.

Staatsanwaltschaft forderte lange Haftstrafe

So forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für den Beschuldigten. Sie sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte, der selbst Landwirt ist, der Risiken durch die von ihm in den Feldern deponierten Gegenstände bewusst war. Zwar sei es sehr unwahrscheinlich, dass bei derartigen Anschlägen Menschen verletzt würden, ausgeschlossen sei es jedoch nicht. Laut Sachverständigen seien unkontrollierte Flugkurven von diversen Gegenständen denkbar gewesen.

Verteidigung wollte Freispruch

Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte, der psychisch beeinträchtigt sei, sei sich der möglichen Tragweite seiner Handlungen nicht bewusst gewesen. Er sei "einfach gestrickt", so sein Verteidiger "und in meinen Augen psychisch krank". Weder habe er Menschen Schaden zufügen wollen, noch die Erntemaschinen beschädigen. Er sei davon ausgegangen, die Maishäcksler würden automatisch stoppen, wenn sie Fremdkörper einziehen.

Hoher Sachschaden an Erntemaschinen

Stattdessen wurden durch einige Gegenstände wie Nägel, Hölzer und Metallteile, die der 69 Jahre alte Mann im Jahr 2019 im Feld deponiert hatte, zum Teil erhebliche Schäden an den Maishäckslern verursacht. In einem Fall brach ein Messer des Häckslers ab und wurde durch die Luft geschleudert. Menschen kamen dabei nicht zu Schaden.

Prozess gegen den Bruder

Die Sabotage in den Maisfeldern wird das Landgericht in Nürnberg auch noch weiter beschäftigen. Das Amtsgericht in Neustadt an der Aisch hatte auch den jüngeren Bruder des Mannes verurteilt, zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Dagegen legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung ein. Nach Angaben eines Justizsprechers sei der Angeklagte aber erkrankt und derzeit nicht verhandlungsfähig.

Männer und Frauen in einem Gerichtssaal.
Bildrechte: BR/Florian Deglmann
Videobeitrag

Der 69 Jahre alte Angeklagte im Maishäckslerprozess ist zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!