Ein Reisender mitSymbolbild: Kinderwagen wartet am 09.11.2014 in Hamburg im Hauptbahnhof auf die Ankunft eines Zuges.
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Dürfen Mitarbeiter der Bahn Menschen beim Einstieg helfen - und wer haftet?

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Mit Kinderwagen in die Bahn: Darf Personal nicht helfen?

Eine Mutter verreist mit dem Kinderwagen. Angeblich will ihr die Schaffnerin nicht beim Einsteigen helfen. Der Grund: Die Bahn versichere ihre Mitarbeiter nicht für mögliche Schäden. Dürfen Bahnmitarbeiter also nicht helfen? Ein #Faktenfuchs.

Carina Zimniok, Journalistin beim "Münchner Merkur", wollte am vergangenen Wochenende mit dem Zug verreisen. Mit dabei: ihr Kleinkind und ein Kinderwagen. Auf Twitter beschreibt sie, dass ihr beim Einsteigen in die Regionalbahn eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn nicht helfen wollte. Sie hätte, so Zimniok, "lieber [mit den] Achseln" gezuckt.

  • Dieser Artikel stammt aus 2020. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier
  • Auf den Tweet antwortet die Deutsche Bahn zunächst: Die Kollegen seien "nicht versichert, wenn sie […] den Kinderwagen in den Zug tragen". Bei etwaigen Unfällen haften die Bahn-Angestellten persönlich, da "die Kollegen während ihrer Arbeitszeit dafür nicht versichert sind". Die Bahn verweist daraufhin auf bestimmtes Personal, das dafür zuständig sei.

    Weshalb die Bahn nicht unbürokratischer helfen könne, fragen sich seither zahlreiche Menschen auf Twitter. Einige Kommentatoren sprechen bereits von einem neuen PR-Desaster der Bahn.

    Bahnsprecher: DB-Mitarbeiter sind versichert

    Tatsächlich stellt die Bahn wenig später gegenüber BR24 klar, dass wenn DB-Mitarbeiter Reisenden helfen, diese entsprechend versichert seien und der ursprüngliche Tweet falsch formuliert wäre.

    "Wenn DB-Mitarbeiter unseren Reisenden helfen, dann sind sie auch versichert. Die Kundenbetreuer von DB Regio sind dahingehend geschult und angehalten, unseren Reisenden – sei es mit Rollstuhl oder Kinderwagen – beim Ein- und Ausstieg aktiv behilflich zu sein." Sprecher der Deutschen Bahn gegenüber BR24

    Man arbeite derzeit den Fall vom Wochenende auf und habe bei der betroffenen Kundin um Entschuldigung gebeten, sagt der Bahnsprecher. Auch die Bayerische Eisenbahngesellschaft, die in Bayern den Personenverkehr auf der Schiene plant, finanziert und kontrolliert, stellt auf Nachfrage klar, "dass das Zugpersonal hilfsbedürftigen Personen Unterstützung beim Einstieg leisten muss" und eine Voranmeldung bei der Mobilitätsservice-Zentrale nicht erforderlich sei.

    Bahn: Hilfe muss vorher angemeldet werden

    Grundsätzlich ist bei der Bahn die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) dafür zuständig, Menschen mit Mobilitätseinschränkung bei Bahnfahrten zu unterstützen. Bei der MSZ können Menschen mit Behinderung oder auch Reisende, die mit Kinderwägen unterwegs sind, ihre Reise anmelden und erhalten am Bahnsteig Hilfe.

    Das gehe jedoch nicht spontan, sondern soll nach Angaben der Bahn bis 20 Uhr des Vortages angemeldet werden. Dann könne entsprechend geschultes und versichertes Personal den Personen beim Ein- und Umsteigen behilflich sein. Nach eigenen Angaben wurde dieser Service 2018 rund 850.000 Mal in Anspruch genommen.

    Barrierefreiheit: Noch lange nicht erreicht

    Dennoch kritisieren verschiedene Verbände, dass die Bahn im Bereich Barrierefreiheit noch deutlich aufholen müsse. Nur rund 40 Prozent der Stationen in Bayern seien barrierefrei ausgebaut, zahlreiche Fahrstühle seien zum Teil über Wochen nicht funktionsfähig und nicht an jedem Bahnhof sei geschultes und versichertes Personal vorhanden.

    Bei Reisen mit dem Kinderwagen hat die Bahn auf ihrer Homepage einen Hinweis, wer schnell helfen könnte: andere Reisende. In der Broschüre "Bahnfahren mit Baby" heißt es: "Sie werden überrascht sein, wie viele freundliche Passagiere Ihnen Hilfe anbieten, wenn Sie mit einem Kinderwagen vor der Zugtür stehen."

    Sind Reisende, die helfen versichert?

    So stellt sich die Frage, inwiefern Passagiere, die beim Ein- oder Ausstieg behilflich werden, für etwaige Schäden haften. Grundsätzlich, sagt Sascha Staub von der Verbraucherzentrale Bayern, handelt es sich dabei um sogenannte "Gefälligkeitshandlungen", also um Hilfeleistungen, für die man kein Geld erhält.

    Komme es dabei zu Unfällen sei in der Vergangenheit in der Regel ein sogenannter Haftungsausschluss beschieden worden. Das heißt, dass Helfer normalerweise nicht für Schäden haften müssen. Zumindest, wenn es sich um kleinere Schäden beispielsweise Kratzer am Kinderwagen handelt.

    Bei wertvollen und wichtigen Gütern könne es dennoch problematisch werden, berichtet Stephan Lorenz, Professor für Verbraucherschutz an der LMU-München. Sollte nicht der Kinderwagen beschädigt, sondern das Kind im Kinderwagen verletzt werden, ausgelöst durch eine Fahrlässigkeit des Helfenden, könnte dieser persönlich haften und müsste auch für etwaige Schäden aufkommen.

    Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch solche Fälle umfasst.

    Pro Bahn: Kein Risiko für Helfer

    Karl-Peter Naumann, Sprecher des Fahrgastverbandes Pro Bahn, sieht die Politik in der Verantwortung. Sie sollte dafür Sorge tragen, "dass Hilfestellungen bereitgestellt werden". Naumann fügt auch hinzu: "Wer helfen möchte, sollte das auch tun können, ohne sich Sorge vor finanziellen Risiken zu machen".

    Fazit:

    Grundsätzlich gilt: Die Bahn hat Personal, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, also Menschen mit Behinderung, oder Personen mit Kinderwagen, bei Bahnreisen zu helfen. In dem Fall, der derzeit für Aufsehen sorgt, beteuern sowohl die Deutsche Bahn als auch die Bayerische Eisenbahngesellschaft, dass die Schaffnerin der jungen Mutter hätte helfen müssen und dass die DB-Mitarbeiterin auch versichert sei. Wenn sie als Passagier anderen Reisenden helfen, haften Sie in der Regel nicht für geringfügige Schäden. Eine umfangreichere Haftpflichtversicherung bietet jedoch grundlegendere Sicherheit.

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