Am Traunsteiner Schwurgericht hat der Prozess gegen eine 55-jährige Frau aus Töging am Inn (Landkreis Altötting) und deren Tochter begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden vor, den Vater beziehungsweise Großvater im August vergangenen Jahres gemeinschaftlich getötet zu haben. Sie sollen dem pflegebedürftigen Mann verschiedene Medikamente ins Essen gemischt haben. Der Hausarzt konnte am nächsten Tag nur noch den Tod des 75-Jährigen feststellen.
Exhumierung des Verstorbenen
Zwei Monate nach der Beerdigung auf dem Töginger Friedhof wurde die Leiche des Verstorbenen exhumiert. Andere Familienmitglieder hatten den Verdacht, dass der 75-Jährige nicht eines natürlichen Todes gestorben sei und erstatteten Anzeige.
Rentner hatte Haus an Dritten verschenkt
Bei der Obduktion fanden die Gerichtsmediziner verschiedene überdosierte Medikamente im Körper. Wenig später wurden Mutter und Tochter festgenommen. Ein Motiv für das mutmaßliche Verbrechen soll Habgier gewesen sein. Der Rentner hatte bereits 2016 sein Haus als Schenkung einem Enkel übertragen. Seine Tochter soll befürchtet haben, durch die Schenkung weniger zu erben. Die 33 Jahre alte Enkelin, die im ersten Stock lebte und den kranken Großvater versorgte, war mit der Pflege möglicherweise überfordert.
Angeklagte spricht von Todeswunsch des Vaters
Die 55 Jahre alte Hauptangeklagte, die Tochter des Verstorbenen, sagte heute vor Gericht aus, ihr Vater hätte einen Todeswunsch gehabt. Er habe ihr mitgeteilt, das Leben hätte für ihn keinen Sinn mehr, auch weil er die Streitereien im Haus in Töging nicht mehr aushalten könne. Deshalb habe sie ihm zwei Medikamente - Schmerz- und Beruhigungsmittel - vorbeigebracht, die eigentlich ihr selbst von Ärzten verschrieben worden seien. Am darauffolgenden Tag hätte sie ihren Vater leblos auf dem Sofa vorgefunden.
Urteil im November erwartet
Auch das Hauptmotiv für das Verbrechen, Habgier, bestreitet die Tochter vor Gericht vehement. Sie hätte innerhalb der Familie immer erklärt, im Falle des Todes des Vaters auf ihren Pflichtteil verzichten zu wollen. Die Hilfs-Altenpflegerin sprach von einem äußerst schwierigen Verhältnis zum Schwiegersohn. Er soll die 55jährige vor anderen als "Mörderin" bezeichnet haben. Im Prozess sind 13 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird im November erwartet.
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