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Diesel-Verbote in München

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Diesel-Urteil: Das ist das Schreckensszenario für München

Heute will das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil zu Dieselfahrverboten verkünden. Betroffen ist auch die "Stinker-Hauptstadt" München, die die bundesweit höchste Stickoxidbelastung misst. Im Rathaus befürchtet man nicht praktikable Vorschriften.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Schreckensvorstellung für die Münchner Stadtverwaltung sind sogenannte "streckenbezogene Fahrverbote" – die nicht für die ganze Innenstadt gelten, sondern jeweils gesondert für einzelne Straßen verhängt werden müssen. Denn das wären in München sehr viele – schließlich ist laut einer aktuellen Studie an 24 Prozent aller Münchner Straßen die Luft schmutziger als erlaubt, auf einer Länge von insgesamt 124 Kilometern. 

München bräuchte 130.000 neue Straßenschilder

Sie alle einzeln für Diesel zu sperren, dafür würde es 130.000 Straßenschilder brauchen, hat die Münchener Umweltreferentin Stephanie Jacobs ausrechnen lassen, und es würde mindestens zwei Jahre lang dauern. Ganz abgesehen davon, dass die Diesel dann womöglich – wenn sie sich an das Verbot halten – Umwege durch Wohngebiete fahren und dort die Luft verschmutzen.

Das Bundesverwaltungsgericht befindet heute sowohl über so ein streckenbezogenes Fahrverbot (am Beispiel Düsseldorf) als auch über eines für die ganze Innenstadt (am Beispiel Stuttgart). Rechtlich geht es um die Frage, ob Bundesländer und Städte solche Fahrverbote im Alleingang anordnen dürfen, obwohl es keine bundesgesetzliche Grundlage dafür gibt.

Fahrverbot für jede Straße einzeln – statt Blaue Plakette bundesweit

Das Bundesverkehrsministerium allerdings hat am Wochenende angekündigt, noch in diesem Jahr eine solche Grundlage in der Straßenverkehrsordnung zu schaffen. Das CSU-geführte Ministerium geht dabei jedoch aus Sicht der Landeshauptstadt München genau in die falsche Richtung. Es will genau die streckenbezogenen Sperren in Gesetzesform gießen, die München für kaum praktikabel hält. Anstatt der blauen Plakette, die alle betroffenen Städte fordern.

Und es will überdies den Schwarzen Peter für die Anordnung von Fahrverboten an die Städte selbst weitergeben. Bisher sind die Bundesländer verantwortlich, die so genannte Luftreinhaltepläne erstellen müssen und deshalb auch vor Verwaltungsgerichten verklagt wurden.