Mit den Zuwanderern sei eine Welle von Kriminalität über Bayern hereingebrochen - ein Narrativ, das nicht nur im Internet kursiert. Und eines, das nach Belegen verlangt.
Weniger Straftaten als im vergangenen Jahr gab es in Bayern zuletzt 2012. Während einer langen Periode davor - zwischen 1992 und 2009 - hingegen lagen die Zahlen jedes Jahr deutlich darüber. Das zeigen Daten des bayerischen Landeskriminalamts, die BR24 vorliegen. Die Ausschläge nach oben in den Jahren 2015 und 2016 lagen vor allem an den ausländerrechtlichen Verstößen, wie der illegalen Einreise. Das Niveau pendelte sich inzwischen aber wieder auf den Stand von zuvor ein.
- Dieser Text stammt aus dem Jahr 2018. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier
Dennoch: "Flüchtlinge – hier benutzt wie in der Alltagssprache, nämlich als Sammelbegriff für Asyl, Flucht, illegale Migration, etc. – verändern die innere Sicherheit in beispiellosem Ausmaß", heißt es etwa in einem Artikel auf dem Blog "Philosophia perennis", der in den sozialen Medien viele Reaktionen hervorrief. Herausgegeben wird der Blog von David Berger. Er stehe der AfD nahe, sagen die Faktenchecker von Correctiv. Auf seiner Seite, die zuletzt rund 220 000 Besucher pro Tag hatte, spricht Berger von "gleichgeschalteten" Presseorganen und "Allahu Akbar-Terror".
Der Artikel "Bayern: Explodierende Kriminalität" auf diesem Blog führt die Probleme vor Augen, die entstehen, wenn mit Kriminalitätsstatistiken politische Meinung unterfüttert werden soll.
Die Autorin des Artikels schreibt: "Anders, als von der CSU vollmundig behauptet, explodierte die Kriminalität im Freistaat in den letzten Jahren. Jedenfalls wenn man sich die Delikte ansieht, die vom Bürger als besonders bedrohlich empfunden werden." Sie bezieht sich explizit auf die Polizeiliche Kriminalstatistiken aus Bayern von 2014 und 2017. Ziel ist der Vergleich von der Kriminalität im Freistaat , bevor 2015 890 000 Asylsuchende nach Deutschland kamen, mit der danach.
Im BR24-Faktencheck prüfen wir die Aussagen (die statistischen Tabellen gibt es hier).
Der Faktencheck
Die Gesamtzahl der Straftaten in Bayern - einschließlich der ausländerrechtlichen Verstöße wie zum Beispiel die illegale Einreise - ging 2017 nach einem deutlichen Anstieg in den beiden Vorjahren um 28,7 Prozent zurück. Ohne die ausländerrechtlichen Verstöße verzeichnet die bayerische Polizei einen Rückgang von 4,6 Prozent aller registrierten Straftaten.
Der Anteil der ausländerrechtlichen Verstöße (zum Beispiel eine Verletzung der Meldepflicht) lag 2017 mit 6,9 Prozent wieder auf dem Niveau von vor 2015.
Der Artikel auf "Philosophia perennis" behauptet, Deutsche und Ausländer, die lange in Deutschland leben, seien weniger kriminell als Flüchtlinge; in jenen Gruppen sinke die Kriminalität stark - bei Flüchtlingen steige sie.
Mit der Statistik lassen sich die behaupteten Entwicklungen - nicht deren Bewertungen - zwar teilweise stützen. Aber die Unterschiede sind nicht so deutlich, wie die Autorin behauptet.
Die Autorin des Beispiel-Artikels schreibt in der ursprünglichen Fassung über die Kriminalitätsentwicklung in Bayern:
2017 habe es 12 Prozent weniger deutsche Tatverdächtige bei Mord und 22 Prozent weniger deutsche Tatverdächtige bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen gegeben.
Das ist falsch. Von 128 Tatverdächtigen bei Mord im Jahr 2014 waren 90 Deutsche, drei Jahre später waren es 96 von 148. In absoluten Zahlen also waren es 6 deutsche Tatverdächtige mehr - allerdings bei einer höheren Grundgesamtheit von Tatverdächtigen.
Berechnet man aber den Anteil der deutschen an allen Tatverdächtigen bei Mord - der Straftatbestand, der viele interessiert - sinkt dieser von 2014 auf 2017 tatsächlich, allerdings um 5,4 Prozentpunkte (nicht um "12 Prozent").
Das Grundproblem an den meisten Aussagen in dem Artikel ist also: Der Vergleich der absoluten Zahl deutscher Tatverdächtiger - oder jeder anderen Gruppen - aus verschiedenen Jahren ist irreführend ohne die Grundgesamtheit, nämlich die Gesamtzahl aller Tatverdächtigen für jedes Jahr bei einer bestimmten Straftat. In diesem Fall sind das für 2014 128 Mordverdächtige, 2017 aber 148.
Um eine seriöse Aussage über die Entwicklung zu treffen, muss man für alle Jahre, die man vergleichen will, jeweils den Anteil der deutschen an allen Tatverdächtigen berechnen - das ergibt je eine Prozentzahl. Für den Vergleich verschiedener Jahre ergibt die Differenz dieser Prozentzahlen dann Prozentpunkte - und nicht Prozente.
Das ist wichtig. Denn „Prozente“ und „Prozentpunkte“ bedeuten tatsächlich verschiedene Werte.
Ein Beispiel:
Wenn die Zinsen für einen Kredit von 4 auf 5 Prozent steigen, dann steigen sie um einen Prozentpunkt - und nicht um 1 Prozent. Ein Anstieg von einem Prozent würde für den Kreditnehmer einen Zinssatz von 4,04 Prozent bedeuten - nicht von 5 Prozent. Und das macht doch einen Unterschied.
Blick auf die Zahlen
Während unserer Recherche konfrontierten wir die Autorin des Artikels mit unseren Einwänden. Sie ersetzte daraufhin im Artikel den Straftatbestand Mord mit der umfassenderen Kategorie Straftaten gegen das Leben, blieb aber bei ihren Zahlen - und bei der Angabe in "Prozenten".
Zu Straftaten gegen das Leben gehören auch Abbruch der Schwangerschaft, ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch und Tötung auf Verlangen. Diese Delikte trüben den Blick auf das Delikt Mord, das viele Bürger als besonders bedrohlich empfinden. Schauen wir uns die Zahlen an:
Bei Straftaten gegen das Leben sank die Zahl der deutschen Tatverdächtigen im Vergleich von 2014 mit 2017 um 12 Prozentpunkte - aber nicht um "12 Prozent".
Bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen sinkt der Anteil um 10,6 Prozentpunkte (nicht um "22 Prozent", wie im Artikel genannt). Es waren 4218 deutsche Tatverdächtige von 6294 gesamt in 2014, und 3572 von 6338 gesamt in 2017. Auch das LKA, das die Statistik erstellte, kann nicht nachvollziehen, wie die behaupteten "22 Prozent" im Text von "Philosophia perennis" zustande kommen.
Welche Bevölkerungsgruppe ist konkret gemeint?
Der Artikel behauptet weiter:
"Betrachtet man diejenigen, die keine Deutschen sind, aber schon länger hier leben, dann herrscht der gleiche Trend: abwärts."
Die Autorin behauptet - in der geänderten Fassung - in dieser Gruppe entwickelten sich die Zahlen dieser Verdächtigen so: "Straftaten gegen das Leben 2017 zu 2014 -5 %, schwere Körperverletzung -13 %."
Das Problem: Die Gruppe, so unpräzise wie sie hier beschrieben ist, wird in der Statistik des LKA gar nicht erfasst.
Rechnet man aus der Gruppe der nichtdeutschen Tatverdächtigen, die noch einmal in mehrere Untergruppen unterteilt ist, etwa die Menschen im Asylverfahren heraus - und auch die geduldeten, obwohl die oft seit Jahren in Deutschland leben? Nimmt man die Gruppe der ausländischen Streitkräfte hinzu und auch die ausländischen Studenten und Arbeitnehmer? Kurz: Was bedeutet "länger hier leben" und welchen Gruppen in der Statistik entspricht das? Das lässt der Artikel offen.
Auf diesen Einwand hin antwortet die Autorin, sie meine "Ausländer, Flüchtlinge - wie im Artikel definiert - herausgerechnet". Das stellt die Leser vor das nächste Problem. Der "Sammelbegriff für Asyl, Flucht, illegale Migration, etc.", wie die Autorin im Beispiel-Artikel schreibt, eignet sich nicht für die Überprüfung der Statistik. Was bedeutet "etc."? Welche Gruppen addiert oder subtrahiert die Autorin, so dass die von ihr genannten Prozentzahlen zustande kommen? Den "Flüchtling" als solchen gibt es in der PKS gar nicht.
Die Statistik unterteilt - in der Sprache der Polizeibehörden - "nichtdeutsche Tatverdächtige" in folgende Kategorien:
Deshalb wird im Folgenden der Begriff "Flüchtling" mit "Zuwanderer" gleichgesetzt. Darunter fallen laut LKA die nichtdeutschen Tatverdächtigen mit unerlaubtem Aufenthalt, die Asylbewerber, Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge und Geduldete, zum Beispiel abgelehnte Asylbewerber, und die Kategorie der international/national Schutzberechtigten und Asylberechtigten.
Rechnet man aus der Gruppe der Nichtdeutschen die Zuwanderer heraus, ergibt sich: Bei den Straftaten gegen das Leben sank die Zahl dieser Tatverdächtigen (also nichtdeutsch, aber auch kein Zuwanderer) im Vergleich von 2014 mit 2017 um 0,1 Prozentpunkte. Nicht um "5 Prozent", wie behauptet. Bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen um 4,2 Prozentpunkte - und nicht um "12 Prozent" wie behauptet.
Entwicklung der Flüchtlingskriminalität
Wir versuchen nun die Zahlen zu den Zuwanderen nachzuvollziehen - zunächst unabhängig davon, ob die Prozentzahlen eine seriöse Aussage zulassen.
Die Polizei in Bayern registrierte 2014 insgesamt 657 Tatverdächtige einer Straftat gegen das Leben, 23 davon waren Zuwanderer (und davon wiederum 3 Mordverdächtige), drei Jahre später waren es 99 Zuwanderer (davon 24 Mordverdächtige) von insgesamt 633. Das bedeutet einen Anstieg von 12,1 Prozentpunkten.
Bei jenen Zuwanderern, die der gefährlichen und schweren Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen verdächtig waren, zeigt die PKS Bayern einen Anstieg von 14,8 Prozentpunkten.
Die bei "Philosophia perennis" genannten "574 Prozent" kommen hingegen zustande, wenn man erstens die Gruppe "illegaler Aufenthalt" nicht mitrechnet - obwohl die Autorin die illegale Migration in ihrem "Sammelbegriff" ja einschließt. Und zweitens, wenn man allein die absoluten Zahlen vergleicht.
Doch auch hier entsteht wieder das Grundproblem: Die Autorin berücksichtigt die Entwicklung der Zahl der Tatverdächtigen insgesamt nicht. Erneut präsentiert sie eine Rechnung, die in Bezug auf die tatsächliche Entwicklung der Kriminalität in die Irre führt. Hier erweist sich ihr Artikel als widersprüchlich - und rechnerisch unzulässig.
Der Einfluss des Gesetzes auf die Statistik
Die mutmaßlichen Sexualstraftaten deutscher Verdächtiger untersucht die Autorin von "Philosophia perennis" nicht. Nur in den Absätzen über Flüchtlinge nennt sie hier Zahlen - lässt aber einen wesentlichen Faktor aus.
Vor zwei Jahren fasste der deutsche Gesetzgeber den Paragrafen 177 des Strafgesetzbuches neu, seither gilt ein erheblich strengeres Sexualstrafrecht. Damit macht sich bald nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den "erkennbaren Willen" des Opfers hinwegsetzt. Das LKA - und auch das BKA für ganz Deutschland - weisen ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Straftatbestände der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) und des sexuellen Übergriffs (§ 177 StGB) erst 2017 aufgenommen wurden und deshalb ein zahlenmäßiger Vergleich mit den Vorjahren nicht möglich ist.
Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nahmen in Bayern insgesamt deutlich zu (plus 1590 Fälle oder 26,2 Prozent) - was die Polizei aber maßgeblich auf die Veränderung des Gesetzes und ein stärkeres Bewusstsein in der Bevölkerung zurückführt.
Wir fragten die Autorin, warum sie diesen Hinweis der Behörden unberücksichtigt lies und den Anstieg der Zahlen ohne Einordnung veröffentlichte. Ihre Antwort: "Jede der vielen inhaltlichen Änderungen im Detail nachzuvollziehen ist, sowohl vom Aufwand, als auch von der Sachkenntnis her, praktisch unmöglich. Es gab bei Schlüssel 111xxx (die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Anm. d. Red.) alleine 2017 8 Änderungen, die man dann alle im Detail hätte dokumentieren müssen, was de facto eine journalistische Behandlung des Themas unmöglich machen würde."
Jedoch ist die Klarstellung notwendig, dass 2017 durch eben diese relevanten Änderungen mehr solcher Verdachtsfälle Eingang in die Statistik finden, weil sie jetzt als Sexualstraftat gelten. Denn Taten dieser Art wurden auch in den Jahren davor begangen - aber nicht geahndet, weil sich das Opfer nicht gewehrt hatte oder nicht wehren konnte. Polizei und Staatsanwaltschaften konnten dann nicht tätig werden. Erst mit dem veränderten Sexualstrafrecht können die Ermittler diese Fälle erfassen. Sie können also nicht eindeutig einer wachsenden Zuwandererzahl zugeordnet werden.
Die Autorin aber stellt Zahlen aus den verschiedenen Jahren ohne Einordnung nebeneinander , obwohl sie eben nicht vergleichbar sind. "Eine Änderung in den zugrundeliegenden Straftatstatistiken würde alle Gruppen gleichmäßig verändern", argumentiert sie gegenüber BR24.
Damit hat sie aber Experten zufolge nicht recht. "Bei den versuchten Tötungsdelikten, die von den Gerichten gerade bei ausländischen Angeklagten später sehr oft als gefährliche Körperverletzungen eingestuft werden, spielt die Anzeigebereitschaft der Opfer eine entscheidende Rolle", erklärte Christian Pfeiffer, ehemaliger Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen, gegenüber BR24. "Nach den repräsentativen Opferbefragungen des Kriminologischen Forschungsinstituts in Niedersachsen ist davon auszugehen, dass Gewalttaten von Asylbewerbern doppelt so oft angezeigt werden wie die von deutschen Tätern." Und je emotionaler das Delikt besetzt ist, desto mehr Anzeigen gebe es. Daher schließt der Kriminologe auf eine besonders hohe Anzeigebereitschaft bei Vergewaltigungen durch Asylsuchende.
Sind Flüchtlinge krimineller als Deutsche?
Auch im letzten Absatz ihres Texts führt die Autorin noch einmal absolute Zahlen ins Feld: "Fast 100 Morde, 1.136 schwere Körperverletzungen, 798 gegen sexuelle Selbstbestimmung, davon 287 Vergewaltigungen alleine 2017, nur in Bayern."
Die Formulierung unterschlägt, dass es nicht um die Zahl von Straftaten, sondern um Tatverdächtige geht. Dennoch, diese Zahlen sind in der Polizeistatistik tatsächlich zu finden. Aber auch diesmal kommen sie nur zustande, wenn man die Tatverdächtigen mit unerlaubtem Aufenthalt nicht mitrechnet. Diese eingerechnet liegen die Zahlen teils sogar noch höher: Fast 100 Mordverdächtige, 1149 Verdächtige bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und 292 bei Vergewaltigungen. Für sich stehend sagen diese Zahlen wiederum sehr wenig aus.
In diesem letzten Absatz des Artikels wird noch einmal besonders deutlich, was in dem Text fehlt: die Gesamtzahl der Tatverdächtigen als Referenz, die Gründe für den Gesamtanstieg der erfassten Sexualstraftaten - und der genaue Blick auf die Gruppe, von der die Rede ist.
Faktencheck-Fazit
Der Artikel auf "Philosophia perennis" verwendet unpräzise Begriffe, stellt nicht überprüfbare Rechnungen auf und verfolgt teilweise unzulässige Rechenwege. So kommen nicht nachvollziehbare und irreführende Schlussfolgerungen über die Entwicklung der Kriminalität zustande. Inhaltlich ist aber die Tendenz richtig, dass in vielen Bereichen der Anteil der Zuwanderer an allen Tatverdächtigen stieg. Das zeigen die PKS Bayern - und die Auswertung des Innenministeriums.
Doch der Anstieg hat Gründe, die über die bloßen Zahlen hinausgehen und im Sozialen liegen. Außerdem bildet die Statistik nicht die gesamte Realität ab - weder im Bereich der Flüchtlingskriminalität noch im Bereich der Straftaten von Deutschen.
Bereinigt um die ausländerrechtlichen Verstöße - etwa die sogenannte illegale Einreise - ist Bayern tatsächlich so sicher wie seit 2008 nicht. Diese Verstöße eingerechnet, war 2015 und 2016 tatsächlich ein starker Anstieg der Gesamtzahl der erfassten Straftaten zu beobachten. Aber im vergangenen Jahr relativierte sich das wieder - mit dem Rückgang der Zuwanderung. Mit 629 512 registrierten Straftaten erreichte die Kriminalität in Bayern einen Stand wie vor der Flüchtlingswelle.