Zu Lichtspuren verwischte Fahrzeuge auf einer Autobahn (Archivbild)

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Neues Gesetz bringt mutmaßliche B17-Raser vor Gericht

Seit dem 13. Oktober gelten Straßenrennen als Straftat. Tags darauf filmte die Polizei eine Fahrt auf der B17 bei Augsburg. Weil sie ihre Strafbefehle über 4.500 Euro nicht akzeptierten, stehen zwei Männer nun vor Gericht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Illegale Straßenrennen wurden – wenn wenn sie unfallfrei geblieben waren – bis Herbst 2017 lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt. Seit 13. Oktober aber gelten Rennen auf öffentlichen Straßen als Straftat. Genau ein Tag, nachdem das Gesetz in Kraft getreten war, sollen sich die beiden Angeklagten auf der B17 bei Augsburg ein derartiges Rennen geliefert haben. Weil das heutige Verfahren eines der ersten ist, die dazu verhandelt werden, herrscht großes Interesse bei dem Fall, auch bei den Strafverfolgern. Gemäß dem neuen Gesetz drohen Rasern jetzt bis zu zwei Jahre Gefängnis. Wenn durch das Rennen andere Menschen gefährdet werden, sogar bis zu fünf Jahre. Kommt jemand dabei zu Tode, sind auch Haftstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.

Polizei filmte die mutmaßlichen Raser auf der B17

Laut Anklage haben sich drei Männer zu einem Rennen verabredet. Einer soll mit seinem Wagen auf der B17 den Verkehr ausgebremst haben, um das Rennen zu ermöglichen. Die anderen beiden, so der Vorwurf, traten dann mit ihren getunten Rennschlitten gegeneinander an. Ihr Pech: Eine Zivilstreife der Polizei beobachtete das Ganze und filmte mit. Alle drei Männer im Alter von 23, 24 und 27 Jahren haben Strafbefehle erhalten mit Geldstrafen von jeweils 4.500 Euro. Ihre Autos wurden vorübergehend beschlagnahmt, ihre Führerscheine für mehrere Monate eingezogen.

Elf Zeugen sollen in Augsburg vor Gericht aussagen

Weil zwei der Männer mit den Strafbefehlen nicht einverstanden waren und Einspruch eingelegt haben, geht das Ganze nun vor das Amtsgericht Augsburg. Der Dritte hat seinen Einspruch zurückgezogen und den Strafbefehl akzeptiert. Für die anderen beiden könnte das Verfahren laut Staatsanwaltschaft auch mit einer härteren Strafe enden. Elf Zeugen sind geladen, davon vier Polizeibeamte. Das Urteil soll heute noch fallen.