Weil dem Mann ein Tierhaltungsverbot erteilt worden war, war ein Veterinär des Landratsamts Bad Kissingen zur Sicherheit unter Begleitung von Polizeibeamten zu dem Anwesen des heute 59-Jährigen gefahren. Als der Mann den Verterinär und die Polizeibeamten sah, zog er eine einem echten Revolver täuschend ähnlich sehende Schreckschusswaffe. Die Polizisten gingen sofort in Deckung und gaben einen Warnschuss in die Luft ab. Daraufhin warf der 59-Jährige die Schreckschusswaffe weg. Laut Gericht hatte der Mann noch ein Teppichmesser in der Tasche.
Richter entscheiden über Einweisung in die Psychiatrie
Der Angeklagte soll in einem Zustand erheblich eingeschränkter Einsichts- und Steuerungsfähigkeit gehandelt haben. In dem Verfahren vor der ersten großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt wird nun darüber entschieden, ob der Mann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder nicht.