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Reichsbürger-Prozess

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"Reichsbürger"-Verteidiger plädieren auf fahrlässige Tötung

"Reichsbürger"-Verteidiger plädieren auf fahrlässige Tötung

Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft haben nun die Verteidiger des Angeklagten Wolfgang P. ihre Schlussvorträge gehalten. Für sie waren die tödlichen Schüsse in Georgensgmünd kein Mord, sondern fahrlässige Tötung. Von Inga Pflug

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Kein Mord, sondern fahrlässige Tötung – so stellt sich der Vorfall in Georgensgmünd vom vergangenen Oktober für die Verteidigung dar. Der Angeklagte habe irrtümlicherweise geglaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden, führte Verteidiger Michael Haizmann in seinem Schlussvortrag aus. Vorausgegangen sei seitens der Polizei eine völlige Fehleinschätzung der Gefährdungssituation.

Nicht mit Einsatz gerechnet

Auch Anwältin Susanne Koller machte in ihrem Schlussvortrag klar, . Den Ausführungen der Rechtsanwältin zufolge, rechnete Wolfgang P. – entgegen der Darstellung der Anklage – nicht mit einem Einsatz in seinem Haus. Der heute 50-Jährige sei überrascht worden und habe sich mit den Schüssen gegen vermeintliche Einbrecher zur Wehr setzen wollen. Ihr Mandant habe sich sofort ergeben, als er die Beamten erkannt hatte, so die Verteidigerin.

Kritik an der Einsatzplanung

Weiter kritisierte die Anwältin die Planung und Durchführung des gesamten SEK-Einsatzes: Es hätte andere Möglichkeiten gegeben, die Waffen des Angeklagten sicherzustellen. Solche hätten die Beamten der Polizeiinspektion Roth aber gar nicht in Erwägung gezogen. So sei unter anderem versäumt worden, den sogenannten Reichsbürger zu observieren.

Verteidiger: "Furchtbare Kausalkette"

Im Lärm der Stürmung des Anwesens habe ihr Mandant die Polizeirufe der SEK-Beamten nicht wahrnehmen können, genauso wenig wie das Martinshorn. Das Blaulicht konnte der Angeklagte nach Überzeugung der Verteidigung nicht sehen. Der Einsatz in Georgensgmünd habe eine "furchtbare Kausalkette mit einem Toten und Verletzten in Gang gesetzt", so Haizmann. Aus Sicht der Verteidigung wäre dies vermeidbar gewesen.

Der Angeklagte selbst ließ über seine beiden Verteidiger mitteilen, er schließe sich deren Ausführungen an. Von seinem Recht auf das letzte Wort machte er keinen Gebrauch.