Der Freispruch im sogenannten "Samerberg-Prozess" vor dem Landgericht Traunstein ist viereinhalb Jahre nach einem tödlichen Unfall in Rosenheim so gut wie rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat innerhalb der Wochenfrist nach der Urteilsverkündung keine Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Traunstein auf Anfrage dem BR mitteilte. Die Nebenkläger haben wegen eines Formfehlers zwar eine verlängerte Frist zur Revisionseinlegung. Nach Angaben von Ralf Rüth, Vater eines der Opfer, wären die Nebenkläger aber nur zusammen mit der Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Da dies aber nicht der Fall ist, werden sie auch keine Revision einlegen, so Ralf Rüth im Gespräch mit dem BR.
Staatsanwaltschaft nennt Grund: Darum keine Revision eingelegt
Die Staatsanwaltschaft Rosenheim hat auf BR-Anfrage begründet, warum sie gegen den Freispruch im sogenannten Samerberg-Prozess keine Revision eingelegt hat.
Laut Oberstaatsanwalt Gunther Scharbert sei völlig offen, ob eine Revision erfolgreich sein könnte. Aber selbst für den Fall einer erfolgreichen Revision käme es dann zu einer erneuten Verhandlung, bei der die Aussagen der Zeugen wegen der nachlassenden Erinnerung nicht besser würden. Da der Fall schon recht lange zurückliege und das Rechtsmittel der Revision nicht besonders aussichtsreich erscheine, strebe die Staatsanwaltschaft eine solche nicht an.
28-jähriger war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Ein 28 Jahre alter Autofahrer aus dem Landkreis Rosenheim war unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er soll für einen Unfall mit zwei Toten am 20.11.2016 in Rosenheim mitverantwortlich gewesen sein. Bei dem Frontalzusammenstoß waren zwei junge Frau getötet und drei Menschen schwerverletzt worden. In einem früheren Prozess war der Mann vom Landgericht Traunstein zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. In der Revision hob das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil wegen eines Formfehlers auf. Bei der erneuten Verhandlung vor einer anderen Kammer des Traunsteiner Landgerichts wurde er am 25. Juni 2021 freigesprochen.
Zwei andere an dem Unfall beteiligte Autofahrer sind bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- bzw. Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Freispruch: Ende einer langen Prozessreihe
Mit der Rechtskraft des Freispruchs endet eine lange Prozessreihe gut viereinhalb Jahre nach dem Unfall. Für die vielen Beteiligten in diesem Verfahren – Angehörige, Hinterbliebene, Verletzte, über 40 Zeugen und ein Sachverständiger – kann die Sache jetzt abgeschlossen werden. Sie mussten bis zu viermal bei Gericht auftreten, dazu kam bei vielen die polizeiliche Vernehmung unmittelbar nach dem Unfall. Für die meisten immer wieder eine psychische und physische Belastung.-
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