Das im September vergangenen Jahres gefällte Urteil im Fall des "Thyrnauer Silvestermords" ist rechtskräftig. Das gab das Landgericht Passau bekannt. In der im September 2017 beendeten Hauptverhandlung hatte das Schwurgericht den Angeklagten Norbert S. wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt.
Revision als unbegründet verworfen
Die Revision des Angeklagten wurde mit Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im April als unbegründet verworfen, hieß es in der Mitteilung des Landgerichts.
Trennung war Motiv
Der gelernte Metzger Norbert S. hatte am Silvestermorgen 2016 die 40-jährige Frau vor deren Wohnung in Thyrnau (Lkr. Passau) mit einem Messerstich in den Bauch getötet. Die beiden Töchter waren Zeugen der grausamen Tat. Das Motiv: Der 45-Jährige hatte es nicht überwinden können, dass sich seine Frau von ihm getrennt hatte. Er betrachtete sie als sein Eigentum. Gegen ein gerichtlich verhängtes Kontaktverbot hatte der Verurteilte mehrmals verstoßen.
"Kaltblütig geplante Tat"
Der Vorsitzende Richter sprach damals in der Urteilsbegründung von einer "kaltblütig geplanten Tat". Dafür spreche, dass Norbert S. einige Tage vorher sein Handy gewechselt habe und mit einem Leihwagen zum Tatort gefahren sei.