Der 26-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Zudem ordnete das Landgericht Bamberg einen stationären Drogenentzug an.
Tödliche Partydroge
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte wenige Tage vor Weihnachten im Jahr 2014 die Droge zu einer privaten Party in Bamberg mitgebracht hat. Die Plastikflasche mit dem Liquid Ecstasy stellte er auf den Wohnzimmertisch und warnte vor dem Inhalt. Zwei Männer im Alter von 24 und 27 Jahren tranken aus der Flasche und wurden wenig später bewusstlos. Ein Mann entkam knapp dem Tod, der andere starb.
Prozessparteien einigen sich
Der Verteidiger hatte vor der Urteilsverkündung eine Erklärung des 26-Jährigen vorgelesen, in der dieser zugab, die Flasche zur Party gebracht zu haben. Auch er selbst habe die Droge genommen. Die Verfahrensbeteiligten hatten sich bei einem Rechtsgespräch auf einen Strafrahmen zwischen dreieinhalb Jahren und vier Jahren und drei Monaten Haft geeinigt, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegt.
Erfolgreiche Revision
Der Fall war erstmals im Winter 2015 verhandelt worden. Damals wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft war jedoch mit einer Revision beim Bundesgerichtshof erfolgreich, so dass eine neue Hauptverhandlung angesetzt wurde. Sie hatte Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben.
Hintergrund Liquid Ecstasy
Gamma-Butyrolacton (GBL), auch als K.o.-Tropfen oder Liquid Ecstasy bekannt, wird in der Partyszene als aufputschendes Mittel genommen. Die Droge gilt jedoch als unberechenbar, da sie entweder stimuliert oder die Aktivitäten im Gehirn und im zentralen Nervensystem verlangsamt. Eine Überdosis ist lebensgefährlich und kann zu einer Atemlähmung führen. GBL soll laut Experten besonders in Kombination mit Alkohol gefährlich sein.