In den Allgäuer Tourismusorten herrscht zur Zeit Hochsaison. Damit die Gäste zufrieden sind mit ihrem Urlaub im Allgäu, investieren die Gemeinden in Bäder, Wanderwege, Kurparks und andere Angebote. Finanziert wird das in den Tourismusorten oft über den Kurbeitrag, den jeder Gast bei der Übernachtung mitzahlt. Allerdings: Nicht alle Vermieter nehmen es so genau mit dem oft auch als Kurtaxe bezeichneten Beitrag. Bis zu zehn Prozent der Einnahmen sollen den Gemeinden laut Schätzungen durch die Lappen gehen. Vier Ostallgäuer Gemeinden haben deshalb gemeinsam eine Kurbeitragskontrolleurin eingestellt, die in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen nach dem Rechten schaut.
Kurbeitrags-Kontrolle im Feriendorf Reichenbach bei Nesselwang
Bei einer Kontrolle im Feriendorf Reichenbach bei Nesselwang lässt sich Kontrolleurin Maria Schweitzer von Geschäftsführer Ralph Söhnen die Listen sämtlicher Gäste des letzten Monats geben und gleicht das mit den Meldungen ab, die an die Gemeinde gingen. Gibt es Abweichungen zwischen der Buchungsliste und dem Meldeschein-Ordner hakt die Kontrolleurin nach. Unter Umständen liegt es an einer Stornierung, erkärt Schweitzer.
Kontrolleurin kommt ohne Ankündigung
Die Kontrolleurin kann unangekündigt auftauchen, Meldeunterlagen einsehen und auch in die Buchungssoftware am Hotelcomputer schauen. Geschäftsführer Raplh Söhnen nimmt's gelassen. Mit den Kontrollen werde man sehen, ob wirklich die geschätzten 10 Prozent der Kurbeiträge nicht entrichtet worden sind. Für seinen Betrieb sei er da ganz entspannt.
Mehrere Hunderttausend Euro Kurbeitrag im Jahr
270.000 Übernachtungen zählt Nesselwang im Jahr. 420.000 Euro nimmt die Gemeinde Nesselwang pro Jahr über den Kurbeitrag ein. Nesselwangs Tourismuschef Primin Joas betont, das System funktioniere nur, wenn sich alle beteiligen. Sonst gebe es keine Chancengleichheit. Die Meldemoral sei aber sehr hoch.
Kurbeitrags-Kontrolleurin berichtet lediglich von Verspätungen
Das bestätigen laut Maria Schweitzer auch die Kontrollen. Aus Zeitmangel würden Gäste manchmal erst nach zwei oder drei Tagen gemeldet, statt innerhalb der vorgeschriebenen 24 Stunden. Aber auch Schweitzer betont: "Bis jetzt, muss ich sagen, ist die Meldemoral sehr, sehr gut hier in Nesselwang."
Voraussetzung für Kurbeitrag und Kurtaxe ist die staatliche Anerkennung
Gemeinden die vom Freistaat als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, können einen Kurbeitrag erheben. Grundlage im jeweiligen Ort ist eine Kurbeitragssatzung der Gemeinde. Ausgenommen von der Zahlung sind Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben oder sich ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen im Ort aufhalten. Bei den bayerischen Staatsbädern Bad Bocklet, Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Reichenhall und Bad Steben spricht der Gesetzgeber von einer Kurtaxe.