Jemand füllt am Wasserhahn ein Glas mit Leitungswasser.
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Der Streit um die Qualitätserhaltung des Münchner Trinkwassers spitzt sich zu.

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Trinkwasser für München: Streit um Wasserschutzgebiet eskaliert

Trinkwasser für München: Streit um Wasserschutzgebiet eskaliert

Paukenschlag in der Auseinandersetzung um das Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing, aus dem die Stadt München einen großen Teil ihres Trinkwasserbedarfs deckt: Die Regierung von Oberbayern will ein Beweidungs- und Düngeverbot verhängen.

Ein großer Teil des Wassers, das aus Münchner Hähnen fließt, kommt aus dem Wasserschutzgebiet Thalham-Reisach-Gotzing. Damit es sauber ist, hat die Regierung von Oberbayern das Landratsamt Miesbach angewiesen, in der Zone IIA an der Mangfall dringend ein Beweidungs- und Düngeverbot zu verhängen. Vom Landratsamt heißt es, mit dieser Forderung sei "Vertrauen zerstört worden".

Landrat wird kein Beweidungs-und Düngeverbot verhängen

Olaf von Löwis, CSU, Landrat Kreis Miesbach, wies heute in einer Pressekonferenz die Anweisung der Regierung von Oberbayern zurück. Er werde ihr nicht nachkommen und erwarte, dass die Maßnahme wieder zurückgenommen werde. Von Löwis sagte dem BR, er sei vom Vorgehen der Behörde tief enttäuscht, damit sei Vertrauen zerstört worden.

Verunreinigtes Trinkwasser in München: Wo liegt der Ursprung?

Die Regierung von Oberbayern begründet ihre Forderung mit Verunreinigungen durch Beweidung oder Düngung im Jahr 2020 und mit Verweis auf das lange Verfahren in der Sache, das keine rasche Veränderung erwarten lasse. Landrat von Löwis machte heute ein Gutachten öffentlich, das er im August an die Regierung von Oberbayern geschickt hatte. Dieses Gutachten eines renommierten Hydrogeologen der TU Berlin kommt zu dem Schluss, dass die festgestellten Verunreinigungen auf keinen Fall auf Beweidung oder Düngung zurückzuführen seien, sondern von Ausschwemmungen aus Klärwerken in Hochwasserphasen stammen müssten.

Landrat will "Sinnhaftigkeit" prüfen lassen

Auf Grundlage dieser Beweisführung fordert von Löwis eine Überprüfung der angeordneten Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit. Eine Anordnung von Dünge- und Beweidungsverbot würde dann ja nicht die Trinkwasser-Verunreinigungen stoppen. Der Landrat will die Frist bis zum 1.12. nutzen, Verhandlungen mit den übergeordneten Behörden zu führen, um die Situation zu entschärfen. Ein Gespräch mit der Regierungspräsidentin sei schon vereinbart.

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