Das Landgericht Passau hat jetzt Einzelheiten aus der Anklage gegen die Recyclingfirma STF in Aicha vorm Wald (Lkr. Passau) bekannt gegeben. Im Wesentlichen gehe es um das unerlaubte Betreiben von Anlagen und Verursachen von Lärm, sagte Gerichtssprecherin Eva-Maria Kaiser-Leucht dem BR.
Die Firma soll Anlagenteile und -einrichtungen ohne die entsprechenden immissionsrechtlichen Genehmigungen genutzt und trotz Stilllegungsanordnung durch das Landratsamt weiter betrieben haben. Um gesetzliche Vorgaben etwa im Arbeits- und Brandschutz habe sich das Unternehmen nicht gekümmert. Die Folge: Lärm- und Geruchsbelästigung für Anwohner, Abfälle und Abwässer sind nicht ordnungsgemäß entsorgt worden.
Firma sorgt für Negativ-Schlagzeilen
Die Anklage liegt mittlerweile den Verteidigern des Firmenbetreibers vor. Ob es zu einem Prozess kommt, muss jetzt das Landgericht entscheiden. Die Erhebung der Anklage ist das nächste Kapitel um STF in Aicha. Die Recyclingfirma, die PET-Flaschen für die Wiederverwertung zerkleinert, sorgt seit mehreren Jahren für Negativ-Schlagzeilen. So sollen zum Beispiel über viele Jahre große Mengen Abwasser in die örtliche Kläranlage eingeleitet worden und massenweise Plastikschnipsel auf benachbarten Grundstücken gelandet sein. Dazu kommen nicht genehmigte Bauten.
Naturschützer und eine Bürgerinitiative machen seit Jahren gegen die Firma mobil und werfen auch den Behörden Untätigkeit vor.