Im Augsburger "Reichsbürger"-Prozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat das Amtsgericht doch schon am ersten Verhandlungstag die Urteile gegen die drei Männer gefällt. Der 54-jährige Hauptangeklagte muss für drei Jahre hinter Gitter und den Schaden von insgesamt 123.000 Euro zurückzahlen. Die beiden Mitangeklagten wurden zu Bewährungstrafen von 14 und 21 Monaten verurteilt.
Angeklagte zweifeln Befugnis der Staatsanwältin an
Zu Prozessbeginn hatten die drei Männer aus dem Landkreis Dillingen noch ihre Missachtung gegenüber der geltenden Rechtsprechung erkennen lassen. So forderten sie beispielsweise die Staatsanwältin auf zu erklären, für welchen Staat sie eigentlich arbeite.
Doch noch zu Geständnissen bereit
Nach einer Sitzungsunterbrechung dann aber die Überraschung: Nach Abstimmung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den Anwälten räumten die drei Angeklagten die ihnen gemachten Vorwürfe ein. Sie hatten Immobilienbesitzern eingeredet, dass laut Alliiertengesetz Deutsche kein Wohneigentum besitzen dürfen und sie Wohnung, Haus und Grundstück verlieren würden, wenn die Bundesrepublik "untergehen" würde.
Fast 124.000 Euro ergaunert
Für eine Schutzgebühr von jeweils 8.000 Euro pro Immobilie könnten die Besitzer diese aber behalten. In zehn Fällen hatten sie damit Erfolg und kassierten insgesamt fast 124.000 Euro. Für dieses Geld muss der Hauptangeklagte einen sogenannten Wertersatz liefern, wenn er den Betrag nicht beschaffen kann.