Die Corona-Pandemie und ihre Folgen für den Einzelhandel und die Gastronomie beschäftigt fast wöchentlich die Gerichte. Nun hat das Landgericht München entschieden, dass die Miete für einen Laden auch dann gezahlt werden muss, wenn das Geschäft vom Corona-Lockdown betroffen ist.
Streit um Öffnung des Stehcafés
Konkret ging es um die Filiale einer Backwaren-Kette am Bahnhofsplatz in Gauting im Landkreis Starnberg – und um den ersten Teil-Lockdown im vergangenen Frühjahr. Der Laden durfte damals zwar weiter geöffnet bleiben, aber das Stehcafé durfte zunächst gar nicht mehr, und dann nur unter Einschränkungen betrieben werden.
Ladenmiete nicht mehr bezahlt
Die Inhaber hatten deshalb beim Eigentümer der Immobilie anfänglich eine Mietminderung geltend machen wollen und, als sie damit gescheitert waren, die Zahlungen dann für drei Monate ganz eingestellt. Für den April haben sie inzwischen – nach einem vorangegangenen Rechtsstreit – nachgezahlt.
Nun müssen sie nach dem Urteil des Landgerichts auch die Mieten für Mai und Juni überweisen. Der Laden selbst konnte schließlich immer offenbleiben, wie die Richterin feststellte. Die Folgen der Pandemie würden in diesem Fall "auf einem freiwilligen Entschluss der potenziellen Kunden beruhen".
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