Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter zeigt sich über das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zum abgerissenen Uhrmacherhäusl erleichtert. Es bestätige, dass man Profitgier nicht mit der Abrissbirne durchsetzen könne, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Zuvor hatte das Gerichtsurteil die Forderung der Stadt München bestätigt: Das denkmalgeschützte Haus muss wieder aufgebaut werden.
Giesinger Bürgerinitiative zufrieden über Wiederaufbau
Die Bürgerinitiative „Bündnis-Heimat-Giesing“ äußerte sich ähnlich wie Oberbürgermeister Dieter Reiter. Mit dem VGH-Urteil sei die Hauptforderung zum Aufbau des Uhrmacherhäusls der Initiative erfüllt, so ein Sprecher der Bürgerinitiative.
Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls ohne Originalbauteile
In der Entscheidung urteilten die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, dass das 2017 eingerissene Uhrmacherhäusl wieder aufgebaut werden soll. Demnach muss der Eigentümer das Gebäude in seiner historischen Kubatur, also in seinen ursprünglichen Gebäudemaßen wieder errichten. Das war auch die Forderung der Stadt München. Allerdings folgten die Richter in einem Punkt der Argumentation der Stadt nicht. So muss der Besitzer das Haus nicht mit Originalbauteilen wieder aufbauen, so, wie von der Stadt eigentlich gefordert.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Besitzers haben sich bisher noch nicht geäußert, ob ihr Mandant die Entscheidung des VGH anfechten will.
Uhrmacherhäusl "aus Versehen" abgerissen?
Im September 2017 hatte eine vom Eigentümer beauftragte Baufirma das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl in München-Giesing mit einem Bagger eingerissen, obwohl die Baufirma zuvor von einer Polizeistreife ermahnt wurde, dies nicht zu tun. Danach sprachen sowohl die Baufirma als auch der Eigentümer von einem Versehen.
Besitzer: "Denkmalschutz für Uhrmacherhäusl durch Abriss erloschen"
Der Besitzer vertrat nach dem Vorfall die Auffassung, dass der Denkmalschutz für das Haus durch den Abriss erloschen sei. Er wollte daraufhin ein modernes und höheres Gebäude errichten lassen. Gegen einen Bescheid der Stadt München, dass er das Uhrmacherhäusl originalgetreu wieder aufbauen müsse, klagte der Eigentümer und bekam vor dem Verwaltungsgericht München in erster Instanz recht. Daraufhin legte die Stadt Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein.
"Hier ist Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!