Heute verkündet der Bundesgerichtshof sein Urteil zur sogenannten Miesbacher Sparkassenaffäre. Die Karlsruher Richter haben geprüft, ob das Urteil des Landgerichts München II stimmig ist oder abgeändert werden muss.
Affäre um Luxusreisen und teure Geschenke machte Schlagzeilen
Die Affäre um den einstigen CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl und den Ex-Vorstandschef Georg Bromme hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt - ging es doch um exklusive Reisen, Geldgeschenke, Einladungen auf Kosten der Miesbacher Sparkasse.
Im April 2019 verurteilte das Münchner Landgericht Bromme und Kreidl in der Sache zu Bewährungsstrafen. Doch sowohl Bromme als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt. Nun wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz entscheiden.
Sparkasse und Landratsamt zahlten für Geburtstagsparty
Ihren Ausgang nahm die Affäre im August 2012, als der ehemalige Miesbacher CSU-Landrat Jakob Kreidl seinen 60. Geburtstag mit 460 Gästen im Wasmeier-Museum am Schliersee feierte. Monate später kam heraus: Kreidl hatte nur einen Teil für die Feier aus eigener Tasche gezahlt, der Rest kam von der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee und dem Miesbacher Landratsamt.
Diese rauschende Geburtstagsfeier brachte alles ins Rollen. Was hatte die Kreissparkasse noch alles bezahlt? Nach dem Fest rückte zunehmend das Geschäftsgebaren des damaligen Sparkassen-Vorstandschefs Georg Bromme in den Fokus. Über Jahre hatte die Miesbacher Sparkasse teure Reisen, Einladungen und edle Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte finanziert. Jakob Kreidl und Georg Bromme wurden wegen Untreue verurteilt, beide auf Bewährung.
Revision von beiden Seiten
Georg Bromme hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Er fordert eine mildere Strafe. Auch die Staatsanwaltschaft wollte das Münchner Urteil nicht hinnehmen. Sie setzt sich am BGH für höhere Strafen und die Rücknahme von Teil-Freisprüchen ein.
Sogar die Richter mussten lachen
Der BGH hat sich nicht mehr mit dem Sachverhalt an sich befasst, sondern überprüft, ob es bei der richterlichen Entscheidung zu Rechtsfehlern gekommen ist. Der Fall entlockte den Richtern in Karlsruhe, die sich bereits vergangene Woche damit beschäftigt hatten, schon den ein oder anderen Lacher. Sie scherzten beispielsweise, wie teuer der Wein bei einem Entenessen mit Restaurantkosten von mehreren Tausend Euro wohl sein müsse.
"Wie in einem Dietl-Film"
Jakob Kreidls Anwälte erklärten vor dem Bundesgerichtshof: Das Verhalten von Kreidl und Bromme damals sei ein "bayerisch-barockes, übliches, gewohnheitsmäßiges Handeln" gewesen. Man komme sich vor wie in einem Helmut-Dietl-Film, so einer der Anwälte.
Wenn der 1. Strafsenat in Karlsruhe keine Einwände gegen das damalige Verfahren hat, treten die Urteile sofort in Kraft. Nimmt der BGH die Revision an, dann wird das Verfahren wahrscheinlich nach München zurückverwiesen. Eine andere Kammer des Landgerichts müsste dann den Fall neu aufrollen.
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