Der Bundestag soll eigentlich nur 598 Abgeordnete fassen, aktuell sind es jedoch über 700.
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Was die Wahlrechtsreform für Bayern bedeuten könnte

Was die Wahlrechtsreform für Bayern bedeuten könnte

Die GroKo hat sich zu einer Mini-Wahlrechtsreform durchgerungen. Bei der nächsten Bundestagswahl 2021 wird an den Überhangsmandaten geschraubt, 2025 soll es insgesamt knapp 20 Wahlkreise weniger geben. Welche Auswirkungen könnte das auf Bayern haben?

Die große Koalition hat sich zu einer Mini-Wahlrechtsreform durchgerungen. Details sind noch weitestgehend unklar. Ein Blick auf bisherige Wahlkreiszuschnitte in Bayern zeigt aber, wo die Reise hingehen könnte und, dass solche Wahlkreisänderungen Kontroversen herbeiführen können. So geschehen unter anderem vor der Bundestagswahl 2013 in Oberfranken.

Wahlkreise werden ausgeweitet oder auch neu geschaffen

Der alte Wahlkreis Kulmbach wurde wegen Bevölkerungsschwund ausgeweitet um den kompletten Landkreis Lichtenfels und sogar Teile des relativ fernen Landkreises Bamberg. Es gab damals Proteste, weil die Kulmbacher sich mehr zu Bayreuth oder auch Kronach statt zu Bamberg hingezogen fühlen. Der beschlossene "Kulmbacher Knochen", wie der neue Wahlkreis wegen seiner Form scherzhaft genannt wurde, blieb aber.

Andersherum lief es vor der Bundestagswahl 2017 beim Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech. Der wurde wegen stark wachsender Einwohnerzahlen neu geschaffen.

Wahlrecht schreibt Einwohner-Obergrenze für einen Wahlkreis vor

Auch zur nächsten Bundestagswahl 2021 stehen in Bayern ein paar Wahlkreis-Änderungen an. Zum Beispiel in Mittelfranken, wo Teile des Wahlkreises Fürth rüber nach Erlangen wandern müssen. Grund ist auch hier der Bevölkerungsanstieg in den Wahlkreisen. Das Wahlrecht schreibt nämlich vor, dass einzelne Wahlkreise in Bayern nicht mehr als 25 Prozent über der Durchschnittszahl von 250.000 Einwohnern pro Wahlkreis liegen dürfen.

Weniger Wahlkreise insgesamt ab der Bundestagswahl 2025 könnten also bedeuten, dass die Wahlkreise mit geringer Bevölkerung häufiger mit anderen zusammengeführt werden müssen. Wie genau das aussehen wird, und ob dann tatsächlich Bayern oder andere Bundesländer davon betroffen sind, lässt sich aber noch nicht sagen.

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