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Verschleierte Frauen in München

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Welche Folgen hat das Burka-Verbot in Bayern?

Welche Folgen hat das Burka-Verbot in Bayern?

Das Burkaverbot ist seit einigen Tagen in Bayern in Kraft. Wir haben uns in München umgehört und festgestellt: Viel Lärm um nichts. Von Nils Kathöfer

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Der Aufschrei war groß, als die bayerische Landesregierung angekündigt hatte, Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Dienst, an Hochschulen und Kindergärten zu verbieten. Viele Händler in München befürchteten, dass das neue Gesetz ein negatives Signal an arabische Touristen senden könnte und sie ihren Urlaub zukünftig an anderen Orten verbringen.

Eine Bestandsaufnahme in der Münchener Innenstadt zeigt: Weiterhin sind viele arabische Touristen in der Fußgängerzone unterwegs und lassen fleißig Geld in den Geschäften. Das öffentliche Leben – insbesondere von Touristen – ist von dem neuen Gesetz nicht betroffen.

Handelsverband Bayern erkennt wichtigen Wirtschaftsfaktor

Allerdings sieht der Handelsverband Bayern weitere Verschärfungen kritisch. Laut Pressesprecher Bernd Ohlmann geben arabische Touristen in Bayern täglich um die 400 Euro aus. Sie sind also ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für den unter Verlusten leidenden Einzelhandel. 

Verbot von Verschleierung an öffentlichen Plätzen

Grundsätzlich darf in der Öffentlichkeit das Gesicht verhüllt werden. Trotzdem könnten verschleierte Touristen von dem Verbot betroffen sein - unter bestimmten Umständen. So heißt es:

"Die Gemeinden können bei Vergnügungen und Ansammlungen […] das Verhüllen des Gesichts verbieten." Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes: Art. 23b

Ein Verstoß gegen eine solche Anordnung kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Studierende dürfen sich nicht verhüllen

Auch Studierende und Mitarbeiter bayerischer Hochschulen sind betroffen. Sie dürfen weder in Hochschuleinrichtungen noch in Veranstaltungen verschleiert auftreten. Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) widerspricht eine Gesichtsverhüllung dem Gebot des offenen wissenschaftlichen Diskurses.

Keine Kinderbetreuung mit Gesichtsverschleierung

In Kindergärten sei es wichtig, dass keine Gesichtsverhüllung zwischen Kind und Betreuerin stehe. Gerade die Mimik sei bei der Betreuung von Kleinstkindern wichtig, sagt Herrmann. Nur so könnten sie die verschiedenen Ausdrucksformen der menschlichen Kommunikation erlernen. Während der Betreuungszeiten ist es den Erzieherinnen deshalb verboten, ihr Gesicht zu verhüllen.

Kaum Betroffene

Eine offizielle Erhebung über die Anzahl an Frauen in Deutschland, die ihr Gesicht verhüllen, gibt es nicht. Schätzungen gehen von einer schwindend geringen Menge aus. Nach einer Umfrage des Bayerischen Rundfunks ist faktisch niemand von dem Verhüllungsverbot betroffen. Keines der Innenministerien von Bund und Ländern konnte nennen, wie viele Beamtinnen ihren Beruf vollverschleiert ausüben. Auch waren keine Fälle bekannt, bei denen das Tragen einer Burka oder eines Niqab zu Problemen geführt hat.

Was verboten ist

Verboten sind Kleidungstücke, die das Gesicht vollverschleiern. Darunter fällt der Niqab, ein Gesichtsschleier, bei dem nur die Augen freiliegen. Auch die Burka, bei der die Frau komplett verhüllt auftritt – die Augen sind durch ein feinmaschiges Netz verdeckt – gehört zu den verbotenen Kleidungsstücken. Der bekannte Hidschab, bei dem das Gesicht frei zu erkennen ist, fällt nicht unter das neue Gesetz.