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Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichs

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Karlsruhe: Holocaust-Verharmlosung nicht automatisch strafbar

Karlsruhe: Holocaust-Verharmlosung nicht automatisch strafbar

Das Bundesverfassungsgericht hat am Vormittag zwei Beschlüsse zum Thema Volksverhetzung veröffentlicht. Demnach erfüllt die Verharmlosung des Holocausts im Gegensatz zur Leugnung nicht automatisch den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Von
B5Online

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Eine Verurteilung wegen Verharmlosung des Holocaust komme nur bei Äußerungen in Betracht, die die "Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung" tatsächlich gefährden könnten. Die Richter gaben damit einer Verfassungsbeschwerde statt, die sich gegen eine solche Verurteilung richtete. Allein der Schutz vor einer "Vergiftung des geistigen Klimas" rechtfertige eine solche Verurteilung nicht.

Urteil gegen Holocaustleugnerin bestätigt

Dagegen wurde die Freiheitsstrafe einer 89-Jährigen wegen Volksverhetzung bestätigt. Die bereits wegen volksverhetzender Äußerungen vorbestrafte Frau hatte die Ermordung von Juden in Auschwitz-Birkenau in mehreren Artikeln geleugnet. Sie war deshalb zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.