Zum 1. Oktober gibt es für über sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland mehr Geld. Der Mindestlohn soll, laut einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministerium, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, von dann 10,45 Euro auf 12 Euro steigen.
Wahlkampfversprechen der SPD wird eingelöst
Die Erhöhung des Mindestlohns war eines der zentralen Wahlkampfversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz und der SPD. In seiner Rolle als Spitzenkandidat der Sozialdemokraten hatte Scholz im Falle seiner Wahl zum Kanzler die umgehende Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes versprochen. Der Entwurf des Ministeriums sieht vor, dass der Mindestlohn nach der Erhöhung zum 1. Oktober für 15 Monate unverändert bleiben soll. Über die nächste Anhebung zum 1. Januar 2024 soll dann wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften entscheiden.
Leistungsgerechtigkeit stehe im Fokus
Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gehe es um mehr Leistungsgerechtigkeit und Respekt in der Gesellschaft gegenüber Menschen, die hart arbeiteten und in dieser Pandemie auch viel Applaus bekommen hätten. In dem Papier seines Ministeriums heißt es weiter, profitieren würden vor allem viele Frauen und zahlreiche Menschen in Ostdeutschland, die wenig verdienen. Diese Menschen hätten mehr verdient als warme Worte, so Heil. In Deutschland werden vor allem in der Gastronomie, in der Gebäudereinigung und im Verkauf häufig niedrige Löhne gezahlt.
Erhöhung macht ökonomisch Sinn
Auch ökonomisch mache die Erhöhung des Mindestlohns Sinn, heißt es in dem Entwurf. Demnach werde die Kaufkraft dadurch erhöht. Es gebe Berechnungen, die von knapp zehn Milliarden Euro mehr ausgehen. Für Bund und Kommunen rechnet das Ministerium mit Entlastungen durch weniger ausgezahlte Sozialleistungen und mehr Einnahmen, etwa für die Rentenkasse.
Arbeitgeber müssen 1,6 Milliarden mehr zahlen
In dem Gesetzentwurf heißt es, dass mit rund 1,63 Milliarden Euro an Mehrkosten für Arbeitgeber zu rechnen sei, die ihre Löhne anheben müssen. Als Folge rechnet man beim Ministerium mit einer moderaten Steigerung der Preise für Güter und Dienstleistungen. Die Arbeitgeber wollen eine Klage gegen das Gesetz prüfen.
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