Bildrechte: dpa/pa/
Bildbeitrag

Symbolbild: Unterhose, Pflaster und Schere

Bildbeitrag
>

Ärzte und Kinderschutzverbände kritisieren Beschneidungsgesetz

Ärzte und Kinderschutzverbände kritisieren Beschneidungsgesetz

Fünf Jahre nach Einführung des Gesetzes zur religiös motivierten Beschneidung von Jungen haben mehrere Kinderschutzverbände und Ärztevertreter die Regelung heftig kritisiert. Diese habe "schwerwiegende Auswirkungen" für die betroffenen Jungen.

Zudem fehle bislang eine breite Aufklärung der Eltern durch Behörden, so der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und der Kinderschutzverein Mogis. Kinderärzte warnten, dass bei der Beschneidung gerade von Säuglingen den Kindern unnötig Schmerzen zugefügt werden.

"Insbesondere in den ersten sechs Monaten nach der Geburt, wenn sogar Nicht-Ärzte eine Vorhautentfernung vornehmen dürfen, werden Beschneidungen oft ohne ausreichende Betäubung und daher nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen." Christoph Kupferschmid von der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin

Nicht medizinisch begründete Beschneidungen "verändern den Körper irreversibel und stehen bei nicht einwilligungsfähigen Jungen nicht im Einklang mit Gesundheitsschutz und Kindeswohl", kritisierte der Experte. Nach Ansicht der Ärztevertreter sollten Jungen nur beschnitten werden, wenn sie selbst ihre Zustimmung zu dem Eingriff geben können. Es gebe "keinen medizinischen und schon gar keinen ärztlich zu rechtfertigenden Grund", bei einem gesunden kleinen Jungen die Vorhaut zu entfernen und dadurch dessen sexuelle Selbstbestimmung "irreversibel und schwer zu beschädigen", kritisierte Matthias Franz von der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie.

Gesetz aus dem Jahr 2012

Das Beschneidungsgesetz war Ende 2012 vom Bundestag verabschiedet worden. Es erlaubt die Entfernung der Vorhaut, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen demnach Säuglinge auch von entsprechend ausgebildeten religiösen Beschneidern, die keine Ärzte sind, beschnitten werden. Das Gesetz war initiiert worden, nachdem ein Kölner Gerichtsurteil die religiöse Beschneidung zuvor als Körperverletzung und damit strafbare Handlung gewertet hatte.