Es ist Merkels vierte Vereidigung – aber nach dreimal Norbert Lammert die erste durch den neuen Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble. Der Text aber, den Merkel – die rechte Hand erhoben – vorlas, war derselbe:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Bundeskanzlerin Angela Merkel
Ihre Ernennungsurkunde von Bundespräsident Steinmeier hatte Merkel kurz vorher bekommen – und davor hatte sie der Bundestag zur Kanzlerin gewählt. Allerdings: mit knapper Mehrheit. Merkel bekam nur neun Stimmen mehr als sie brauchte – obwohl Union und SPD 44 Stimmen Mehrheit haben.
Welche Groko-Abgeordneten haben Merkel die Stimme verweigert?
CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer sprach trotzdem von einem reibungslosen Start im ersten Wahlgang – während sich SPD-Fraktionschefin Nahles gegen den Verdacht wehrte, die fehlenden Stimmen für Merkel gingen aufs Konto der SPD. Nahles sprach von einer „Unterstellung“, die sie ausdrücklich zurückweise. Sie sei sogar der Meinung, dass ihre Fraktion so geschlossen abgestimmt habe wie selten in den zurückliegenden Monaten. Auch in der Unions-Fraktion dürfte also nach Abweichlern gesucht werden.
Am Nachmittag Kabinettssitzung
Trotz knapper Mehrheit: Die Kanzlerin ist gewählt und vereidigt. Ihre Minister werden nicht gewählt, sondern nur vom Bundespräsidenten ernannt. Vom Bundestagspräsidenten vereidigt werden aber auch sie. Schon am Nachmittag kommt die neue Regierung zu ihrer ersten Kabinettssitzung zusammen.
AfD-Abgeordneter twittert Stimmzettel…
Für einen Eklat am Rande der Kanzlerwahl sorgte der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron. Er fotografierte in der Wahlkabine seinen Stimmzettel und twitterte das Foto, ergänzt um den Hinweis "Nicht meine Kanzlerin."
…und muss dafür bezahlen
Laut Bundestagspräsident Schäuble ein bewusster Verstoß gegen die Geheimhaltung der Wahl – und eine schwerwiegende Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestags. Die Strafe für den AfD-Mann: 1.000 Euro Ordnungsgeld.