Ein Schild, das auf die Schutzmaskenpflicht in einem Geschäft hinweist, hängt hinter einem Gitter.
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Beschlussentwurf: Lockdown soll bis 28. März verlängert werden

Der Lockdown soll laut einem Beschlussentwurf für den Bund-Länder-Gipfel bis 28. März verlängert werden. Es soll aber auch Lockerungen geben - beispielsweise bei den Kontaktbeschränkungen. Auch Buchhandlungen und Fahrschulen sollen öffnen dürfen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Vor den Beratungen der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über die Corona-Lage am Mittwoch schlägt ein Beschlussentwurf eine Verlängerung des Lockdowns bis 28. März vor. Die Kontaktbeschränkungen sollen demnach ab 8. März aber etwas gelockert werden: Es sollen sich dann wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, Kinder bis 14 Jahre würden dabei nicht mitgezählt. Eine solche Regelung gab es bereits im Herbst, derzeit darf sich ein Haushalt nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen.

Für die Ostertage könnte es - wie bereits an Weihnachten - eine Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen geben. "Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage hat eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden können", heißt es in dem Entwurf. Demnach sollen vom 2. bis 5. April Treffen mit vier über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis (plus Kinder bis 14 Jahre) erlaubt sein.

Buchläden und Fahrschulen sollen öffnen dürfen

Das Papier, das dem BR vorliegt, stammt von der sogenannten Viererrunde, der das Kanzleramt, das Bundesfinanzministerium und die Staatskanzleien von Berlin und Bayern angehören. Der Beschlussentwurf vom Montagabend sieht zudem vor, dass bundesweit Buchhandlungen mit Hygienekonzepten öffnen dürfen - neben Blumengeschäften und Gartenmärkten, die in Bayern allerdings schon seit Montag wieder ihre Waren verkaufen.

Auch Fahr- und Flugschulen sollen wieder unterrichten dürfen. Allerdings müssten dem Entwurf zufolge Kunden und Personal einen tagesaktuellen Corona-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

Weitere Lockerung bei Inzidenz unter 35

Einen weiteren Lockerungsschritt soll es in Bundesländern und Regionen geben, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt. Dort soll der Einzelhandel wieder öffnen dürfen - pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfte ein Kunde ins Geschäft. Auch Museen, Galerien, botanische Gärten und Gedenkstätten könnten dann wieder Besucher empfangen. Zudem sieht das Papier für diese Kreise die Erlaubnis von kontaktfreiem Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Freien vor.

Aber auch in Kommunen mit einer etwas höheren Inzidenz könnte es dem Entwurf zufolge vorsichtige Lockerungen in den genannten Bereichen geben: zum Beispiel "Click and meet"-Angebote im Einzelhandel oder die Öffnung von Museen und Zoos mit "vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung". Vorgesehen ist aber auch eine "Notbremse": Steigt die Inzidenz über einen bestimmten Wert, sollen die Lockerungen wieder rückgängig gemacht werden.

Perspektive für Außengastronomie, Theater und Kinos

Bleibt die Inzidenz in einer Region auch nach der Öffnung von Einzelhandel und Museen stabil unter 35, sollen auch Außengastronomie sowie Theater und Kinos wieder starten dürfen. Dann soll auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich erlaubt werden.

Über mögliche weitere Öffnungsschritte und eine Perspektive für alle dann noch geschlossenen Bereiche sollen die Regierungschefs der Länder mit der Kanzlerin bei einem weiteren Corona-Gipfel beraten - "im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren". Die folgende Bund-Länder-Konferenz soll am 24. März stattfinden.

Schnelltest-Konzept geplant

Der Beschlussentwurf schlägt ein Schnelltest-Konzept vor, das bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden soll. Demnach sollen die Länder dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen pro Präsenzwoche mindestens ein oder zwei kostenlose Schnelltests angeboten bekommen - "einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis". Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihren Beschäftigten im gleichen Umfang Schnelltests anzubieten.

Darüber hinaus soll jeder Bürger ein bis zweimal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest in einem kommunalen Testzentrum oder bei einem Arzt machen können. Bei einem positiven Befund soll eine sofortige Isolation und zwingend ein PCR-Test zur Bestätigung vorgeschrieben sein - der den Betroffenen dann aber nichts kostet.

  • Zum Artikel "Corona-Schnelltests für jedermann ab kommender Woche im Handel"

Keine verkürzte Quarantäne bei Rückkehr aus Virusvarianten-Gebieten

Vor "nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland" wird in dem Beschlussentwurf weiterhin gewarnt - auch mit Blick auf die Ostertage. Bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten soll es bei der zehntägigen Quarantänepflicht bleiben - und der Möglichkeit, diese durch einen negativen Test ab dem fünften Tag der Einreise zu beenden. "Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten ab dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten", heißt es in dem Papier. Hier sei strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.

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