Beim Bundeskriminalamt gingen täglich Hinweise auf sexuellen Missbrauch von Kindern aus dem Internet ein. Darunter seien "Bilder und Videos, auf denen Kinder oder sogar Babys schwer missbraucht werden", sagte Holger Münch. Das Material stamme aus dem Internet. Dort werde es zum Teil in versteckten Foren, zum Teil aber auch öffentlich gehandelt und getauscht. In vielen Fällen sei der einzige Hinweis auf den Täter dessen IP-Adresse. Doch seien den Ermittlern in solchen Fällen oft die Hände gebunden. Grund sei die nicht umgesetzte Vorratsdatenspeicherung, sagte der BKA-Präsident. In dem Staufener Fall hatten die Täter das Kind zum Missbrauch im Darknet, dem anonymen Teil des Internets, angeboten. Die Mutter und ihr Lebensgefährte wurden am Dienstag zu langen Haftstrafen verurteilt.
Unklare Rechtslage bei Vorratsdatenspeicherung
In Deutschland ist die Rechtslage mit Blick auf die sogenannte Vorratsdatenspeicherung derzeit unklar. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Regelung für unvereinbar mit europäischen Vorgaben erklärte, setzte die Bundesnetzagentur die Regelungen 2017 aus. Anbieter müssen aktuell keine Verkehrs- und Standortdaten von Kunden speichern.
Vertreter von Sicherheitsbehörden und Politiker kritisieren dies immer wieder. Sie warnen vor Schwierigkeiten beim Kampf gegen schwere Formen der Kriminalität und Terrorismus. Kritiker der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung bestreiten dies und sehen darüber hinaus gravierende verfassungsrechtliche Probleme.