Die zweite Strafkammer des Landgerichts stellte heute zudem die besondere Schwere der Schuld fest. In ihrer Urteilsbegründung machte sie deutlich, aus ihrer Sicht habe der Angeklagte mit den ihm zu Last gelegten Straftaten die juristischen Merkmale für Mord erfüllt. Eine Freilassung nach 15 Jahren ist ausgeschlossen.
Der Mann tötete unter Drogeneinfluss zunächst seine 79-jährige Großmutter in Müllrose, um einen Verstoß gegen Bewährungsauflagen aus einem früheren Prozess zu verdecken. Auf der Flucht überfuhr er zwei Polizisten, die einen Nagelgurt auf der Fahrbahn ausgelegt hatten, um den Mann zu stoppen. Beide Polizisten starben.