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Patient am Gitterbett festgeschnallt

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Karlsruhe: Fixierungen brauchen richterliche Genehmigung

Karlsruhe: Fixierungen brauchen richterliche Genehmigung

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Psychiatriepatienten ans Bett gefesselt werden? Das Bundesverfassungsgericht musste eine Antwort auf eine heikle Frage finden. Es entschied, dass dafür eine richterliche Genehmigung notwendig ist.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Psychiatriepatienten dürfen ohne richterliche Genehmigung nicht im Krankenbett fixiert werden. Ist eine vorherige Genehmigung nicht möglich, müsse diese nachträglich eingeholt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 

Wenn eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch - in einigen Fällen zusätzlich um Brust und Stirn - absehbar nicht weniger als eine halbe Stunde dauert, reicht demnach die Anordnung eines Arztes nicht aus. Wird eine Fixierung in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am nächsten Morgen eingeholt werden.

Bisherige gesetzliche Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg, die keinen Richtervorbehalt für Fixierungen vorsehen, müssen dem Urteil zufolge binnen einem Jahr geändert werden. Dafür soll jedes Bundesland künftig auch eine Richterbereitschaft gewährleisten.

Kläger aus Bayern

Gegen die bisherige Praxis geklagt hatten zwei Patienten, einer davon aus Bayern. Er war acht Stunden lang mit der sogenannten 7-Punkt-Fixierung ans Bett gebunden worden: beide Arme, beide Beine sowie Bauch, Brust und Stirn waren gefesselt. Angeordnet hatte das ein Arzt, aber kein Richter.

Schon bei der Verhandlung hatte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle betont, staatliche Freiheitsentziehung sei die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung und nur in besonderen Fällen durch das Grundgesetz gedeckt.