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Demonstration der palästinensischen Gemeinschaft in Deutschland in Hamburg

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Freie Fahrt für deutsche Hamas-Unterstützer

Israel von der Landkarte zu vertilgen, das hat sich die "Islamische Widerstandsbewegung" Hamas auf die Fahnen geschrieben. Die Hamas ist deshalb in der EU verboten, nicht aber Gruppierungen, die sie in Deutschland unterstützen. Von Sabina Wolf

Die "Palästinensische Gemeinschaft Deutschland" (PGD) gilt laut Innenministerium als Hamas-Ableger in Deutschland. Sie organisiert derzeit Reisen zur größten Hamas-Konferenz Europas. Die 16. "Palestinians in Europe" wird vom 28. bis zum 30. April in Mailand stattfinden. Für Fahrt und Unterbringung sorgt die PGD, und zwar von Berlin aus.

Restlos ausgebucht zum Palästinenser-Meeting

Schon seit 2002 gehöre die PGD zu den Organisatoren der in wechselnden Städten stattfindenden Konferenz – so steht es im Berliner Verfassungsschutzbericht 2016. Die nächste wird vom 28. bis zum 30. April in Mailand stattfinden. 90 Euro kosten Hin- und Rückfahrt plus Übernachtung ab Berlin. Die Busse seien bereits ausgebucht, so die Veranstalter. Probleme mit deutschen Behörden haben die Organisatoren nicht und das, obwohl...hl ...

"... die Palästinensische Gemeinschaft in Deutschland (PGD) … nach den Erkenntnissen die hiesige Repräsentanz der HAMAS (ist). Die PGD steht damit politisch für eine Organisation, die sich satzungsmäßig der Vernichtung des Staats Israel verschrieben hat." Sprecher Bundesinnenministerium

Bundesministerium listet die PGD nicht

Vergeblich sucht man auf den Seiten des Bundesinnenministeriums die Listung der PGD als verbotene Organisation. Deshalb, so das Bundesinnenministerium, könne sie sich die PGD "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze betätigen". Auch dem Berliner Senat sind die Hände gebunden:

"Wir sehen hier im Augenblick keine rechtlichen Grundlagen, die ein Verbot rechtfertigen würden." Sprecher der Innenverwaltung des Berliner Senats

Anhängerschaft der HAMAS

Dass die Anhängerschaft der PGD "vorwiegend aus HAMAS-Anhängern besteht", wie der Berliner Verfassungsschutz beobachtet hat, ändert daran offensichtlich nichts. Zur Frage möglicher Verbote, so das für Vereinsverbote zuständige Bundesinnenministerium, äußere man sich generell nicht. "Dies gilt unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass besteht."