Der alte "rosa Führerschein" muss ausgetauscht werden. Bis 2033 werden bundesweit Millionen von Führerscheinen umgetauscht
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Der alte "rosa Führerschein" muss ausgetauscht werden. Bis 2033 werden bundesweit Millionen von Führerscheinen umgetauscht

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Frist läuft ab: Wer wann seinen Führerschein umtauschen muss

Frist läuft ab: Wer wann seinen Führerschein umtauschen muss

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen alten Papier-Führerschein hat, riskiert zehn Euro Bußgeld. An diesem Dienstag läuft die Umtauschfrist ab. Doch wer muss wann, wo und wie seinen Führerschein umtauschen? Alle Infos im Überblick.

Bis Januar 2033 müssen in Deutschland 43 Millionen alte Führerscheine in neue EU-Kartenführerscheine umgewandelt werden. Die ersten Geburtsjahrgänge müssen sich beeilen – für sie läuft die Frist ab.

Wer muss den Führerschein jetzt umtauschen?

Konkret betrifft die erste Frist alle Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Diese müssen als erstes in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig geschafft hat und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

"Ab dem 20. Juli kann die Polizei in diesen Fällen beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit abgelaufenem Führerschein ein Verwarnungsgeld erheben", sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU). Der Regelsatz betrage laut Bußgeldkatalog zehn Euro. Herrmann rät deshalb allen betroffenen Führerscheininhabern, bei ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde so schnell wie möglich einen neuen EU-Führerschein zu beantragen.

Ab welchem Alter muss der Führerschein umgetauscht werden?

Diese erste Frist war wegen der Corona-Pandemie verlängert worden – von Januar nun also bis 19. Juli. Für die nächsten Geburtsjahrgänge, nämlich von 1959 bis 1964, gilt eine Frist bis 19. Januar 2023. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre alten Führerscheine bis 19. Januar 2024 umtauschen. Dann folgen Jahr für Jahr immer neue Geburtsjahrgänge. Die letzte geplante Frist ist der 19. Januar 2033. Dieser Termin gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind - sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Einen "Umtausch-Rechner", wer wann seinen "Lappen" tauschen muss, bietet etwa die Stadt Nürnberg auf ihrer Internetseite an.

Wann muss der eigene Führerschein ausgetauscht werden?

Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • geboren vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • geboren zwischen 1953 und 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022
  • geboren zwischen 1959 und 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • geboren zwischen 1965 und 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • geboren ab 1971: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, geht es um das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

  • ausgestellt zwischen 1999 und 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • ausgestellt zwischen 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • ausgestellt zwischen 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • ausgestellt 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • ausgestellt 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • ausgestellt 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • ausgestellt 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • ausgestellt 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Autofahrer, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, egal in welchem Jahr der Führerschein ausgestellt wurde.

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es fällt eine Gebühr von rund 25 Euro an. Folgende Dokumente müssen außerdem vorgelegt werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein (diesen behält die Behörde ein oder stempelt ihn ungültig)
  • falls der alte Führerschein nicht von der Behörde am aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift nötig – von der ursprünglich ausstellenden Behörde. Die Karteikartenabschrift muss man per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Mehrere Führerscheinstellen wie etwa in München oder Nürnberg bieten auch die Möglichkeit an, den neuen Führerschein online zu beantragen. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales listet auf seiner Internetplattform "BayernPortal" 34 Behörden auf, die ein Online-Verfahren anbieten.

Warum muss ich den Führerschein umtauschen?

Grund für dem Umtausch sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder neue Prüfungen sind nicht notwendig.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Nach Informationen der Bundesregierung verliert der neue Führerschein nach 15 Jahren seine Gültigkeit. Er muss dann erneuert werden. Für Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gilt diese Gültigkeitsbefristung schon. Durch die Befristung soll der Führerschein schwerer zu fälschen sein, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

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