Das Landgericht Rottweil stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, womit der Kroate nicht nach 15 Jahren vorzeitig auf freien Fuß kommen kann. Der Mann hatte im Prozess zugegeben, Mitte September 2017 in Villingendorf bei Rottweil seinen Sohn, den neuen Verlobten seiner Ex-Partnerin sowie dessen Cousine erschossen zu haben. Der Junge war erst am Morgen des Tattages eingeschult worden. Die Mutter seines Sohnes habe er bewusst laufen gelassen, so die Staatsanwaltschaft. Sie sollte den Rest ihres Lebens am Verlust leiden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe gefordert.
Vorzeitige Freilassung nur in Ausnahmefällen
Stellt das Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" fest, kommt der Täter nur in Ausnahmefällen vorzeitig frei - etwa wegen hohen Alters oder schwerer Krankheit. Besondere Schwere der Schuld bedeutet zum Beispiel, dass das Motiv besonders verwerflich war, die Tat besonders grausam oder mit mehreren Opfern.