Experten gehen davon aus, dass durch eine einheitliche Gebührenordnung der Beitragssatz zur Krankenversicherung um durchschnittlich bis zu 0,6 Prozentpunkte auf dann 16 bis 16,2 Prozent vom Brutto steigen könnte.
Angleichung der Arzthonorare womöglich rechtswidrig
Die von der SPD geforderte Angleichung der Arzthonorare stößt auch rechtlich auf erhebliche Bedenken. Laut einem Gutachten, das die Bundesärztekammer und der Verband der Privatkassen in Auftrag gegeben haben, wäre das ein Eingriff in gleich mehrere grundgesetzlich geschützte Rechte: zum einen die Vertragsfreiheit der Versicherten, zum anderen in die Berufsfreiheit der Ärzte und der Krankenversicherer. In dem Gutachten von führenden Gesundheitsökonomen, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt heißt es auch, dass mit einer einheitlichen Gebührenordnung weder eine Zwei-Klassen-Medizin noch unterschiedliche Wartezeiten zu beseitigen seien.