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Gibt es ein Recht auf eine Raucherpause?

Gibt es ein Recht auf eine Raucherpause?

In Österreich planen die Salzburger Landeskliniken die Regelung, dass Mitarbeiter ausstempeln, wenn sie zum Rauchen gehen. Auch in Bayern sind die Meinungen zu Raucherpausen geteilt. Die Rechtslage allerdings ist eindeutig.

In den sozialen Medien werden die Pläne gerade diskutiert. Einige Kommentatoren unter dem Facebook-Beitrag der österreichischen Nachrichtensendung "Zeit im Bild" schreiben, dass das bei ihnen in der Firma längst der Fall ist. Für die einen ist es normal, dass Rauchen von der Arbeitszeit abgezogen wird, die anderen wollen den Rauchern ihre Freiheiten lassen und wieder andere wollen entsprechende Pausen für die Nichtraucher. 

Raucherpausen auf Vertrauensbasis

In der Kreisklinik im benachbarten Bad Reichenhall zählt das Rauchen zwar auch als freie Zeit, aber die Mitarbeiter verfügen auf Vertrauensbasis über ihre tägliche Pausenzeit. Es werde dazu nichts aufgezeichnet.

"Das Rauchen ist den Mitarbeitern in dafür zu nehmenden Pausen gestattet. Die Kliniken gehen davon aus, dass rauchende Mitarbeiter sich an diese Vorgaben halten, auch mit Rücksicht auf nichtrauchende Kollegen." Evelyn Tauber, Kliniken Südostbayern AG.

Arbeitgeber kann Nacharbeiten verlangen

In Deutschland müssen Arbeitgeber Raucherpausen nicht als Arbeitszeit bezahlen.

"Einen Anspruch auf eine Raucherpause gibt es arbeitsrechtlich nicht. Der Arbeitnehmer muss sich gegebenenfalls bis zur nächsten Pause, vielleicht sogar bis zur Mittagspause gedulden." Johannes Falch, Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wenn der Arbeitgeber Unterbrechungen fürs Rauchen erlaubt, kann er verlangen, dass ausgestempelt wird oder entsprechende Aufzeichnungen gemacht werden.

"Der Arbeitgeber kann verlangen, dass nachgearbeitet wird." Johannes Falch

Private Gespräche und Kaffeepause

Streng genommen sind auch ein privates Gespräch oder eine Brotzeit am Schreibtisch, für die man die Arbeit unterbricht, eine Pause. Das gilt natürlich auch für Nichtraucher. Doch es gibt Grenzen:

"Bei einem Schluck Kaffee während der Arbeit am Schreibtisch kann man aber schwer von einer Pause sprechen.“ Johannes Falch, Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber muss übrigens auch keine Raucherecken zur Verfügung stellen, sondern kann auf dem gesamten Betriebsgelände ein Rauchverbot verhängen.