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Konstantin von Notz (l), Hans-Christian Ströbele (M) und Matthias Gastel (r) (alle Bündnis 90/ Die Grünen) im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

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Grüne begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Bald regieren sie womöglich mit – jetzt gewinnen sie noch einmal als Opposition. Die Grünen klagen erfolgreich gegen die Auskunftsverweigerung der früheren schwarz-gelben Bundesregierung.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Hans-Christian Ströbele und Konstantin von Notz strahlen in Karlsruhe um die Wette. Soeben hat ihnen das Bundesverfassungsgericht recht gegeben – die damalige Bundesregierung habe die Rechte der Abgeordneten verletzt, als sie Anfragen nur unzureichend beantwortete.

"Der Parlamentarische Informationsanspruch ist auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Argumente des demokratischen Parlamentarismus." Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts

Hintergrund des Verfahrens und Urteilsbegründung

Die Grünen hatten 2010 an die Bundesregierung Anfragen zur Aufklärung der Bankenkrise und Kontrollen der staatlichen Aufsichtsbehörden gestellt. Sie wollten unter anderem wissen, inwieweit Manager pleitebedrohter Banken Gehälter und Boni über 500.000 Euro aus dem Bankenrettungsfonds bekamen. Die Bundesregierung hatte die Antworten mit Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse der Banken verweigert.

Diese Begründung reiche nicht aus, um die Antwort zu verweigern, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

"Nach jahrelanger Ausweitung der Geheimniskrämerei und Beschneidung von Rechten ist dieses Urteil eine überfällige Stärkung des Parlaments. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, wie zentral die Öffentlichkeit für die Kontrolle der Regierung und wie wichtig Transparenz von Entscheidungen für unseren demokratischen Rechtsstaat sind.“ Konstantin von Notz, MdB B90/Grüne

Auch zur Deutschen Bahn hatten die Grünen Auskünfte verlangt. Doch zu den Kosten für den Bahnhof Stuttgart 21, zu Fragen nach Pünktlichkeit und Zugausfällen wollte die Bundesregierung auch keine Auskunft geben – verwies darauf, dass die Bahn ein Privatunternehmen sei.

Auch diese Argumentation wies das Bundesverfassungsgericht zurück – schließlich stehe die Bahn als Unternehmen weiterhin unter der Kontrolle des Bundes, und gehöre ihm auch. Mehr Staat als Markt also bei der Bahn, entsprechend müsse die Regierung Auskunft geben.

Die Regierung muss also Fragen beantworten – auch zu heiklen Themen. Die heutige Entscheidung aus Karlsruhe ist also verbindlich auch für zukünftige Regierungen – denen die Grünen vielleicht angehören.