Der Soli sei als Ergänzungsabgabe nur durch einen besonderen Mittelbedarf des Bundes zu rechtfertigen und dürfe nicht als Umverteilungsinstrument genutzt werden. Auch die Tatsache, dass die Entlastung erst für 2021 geplant ist, wird in dem Rechtsgutachten des Rechtsprofessors Hanno Kube von der Uni Heidelberg im Auftrag der wirtschaftsnahen Stiftung "Initiative neue soziale Marktwirtschaft" kritisch gesehen. Die Abschaffung des Soli sei bereits ab dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungsrechtlich geboten.
GroKo will nur 90 Prozent der Zahler befreien
Konkret geht es um die geplante die sozial gestaffelte Entlastung. Die Autoren halten es für verfassungswidrig, zehn Prozent der einkommensstärksten Bürger von der Soli-Befreiung auszuschließen. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Solidaritätszuschlag schrittweise wegfallen soll - und zwar 2021 mit einer Entlastung von 10 Milliarden Euro, die 90 Prozent der Zahler vom Soli befreien soll. Wirtschaftsverbände haben dies mehrfach massiv kritisiert, weil vor allem mittelständische Unternehmen nicht entlastet würden.
Pellengahr: Soli ersatzlos abschaffen
Der Geschäftsführer der Initiative, Hubertus Pellengahr, forderte die Bundesregierung zum Umsteuern beim Soli auf. "Die aktuellen und künftigen Überschüsse im Bundeshaushalt machen es der Bundesregierung möglich, den "Soli" ab 2020 ersatzlos abzuschaffen und alle Steuerzahler gleichermaßen zu entlasten."
Union: Zweifel ernst nehmen
Der Finanzobmann der Unions-Bundestagsfraktion, Hans Michelbach (CSU), sagte, die Zweifel an der Verfassungskonformität beim Soli-Abbau müssten ernst genommen werden. Das Gutachten unterstütze die Bedenken der CSU gegen die von der SPD verlangte "willkürliche Ausgrenzung" von Steuerzahlern jenseits einer bestimmten Einkommensgrenze bei der Entlastung samt Freigrenze.