Wie die Staatsanwaltschaft Landau mitteilte, wird dem mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Flüchtling vorgeworfen, die junge Frau Ende Dezember in einem Drogeriemarkt erstochen zu haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass er seine Ex-Freundin bestrafen wollte, weil sie sich einige Wochen zuvor von ihm getrennt hatte.
Das genaue Alter des Angeklagten ist weiterhin unklar. Er selbst gibt an, inzwischen 16 Jahre alt zu sein. Ein medizinisches Gutachten hat dagegen ergeben, dass er zur Tatzeit "mit hoher Wahrscheinlichkeit" um die 20 Jahre alt war und damit juristisch als Heranwachsender gilt.
Alter des Angeklagten ungeklärt
Vor Gericht gilt als Jugendlicher, wer zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Ein Heranwachsender ist 18 Jahre alt, aber noch keine 21. Sollte der Angeklagte als Heranwachsender eingestuft werden, kann ihm die Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis drohen.
Der mutmaßliche Täter sitzt derzeit weiter in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft hat er sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.