"Bin ich die Einzige, die das absolut dumm findet?", fragt Lara, TikTok-Userin und Schülerin aus Berlin. Sie trifft offensichtlich einen Nerv, denn ihr Video geht seit Mitte Dezember in dem sozialen Netzwerk mit über zwei Millionen Aufrufen und 350.000 Likes viral. Inzwischen hat sie ihr TikTok-Profil auf privat gestellt.
In dem Video erzählt sie, sie sei nach einem positiven Schnelltest in der Schule zum PCR-Test geschickt worden. Weil das Schüler-Testzentrum in ihrem Bezirk geschlossen hätte, habe sie wegen der Entfernung in eine überfüllte S-Bahn steigen müssen.
- Dieser Artikel stammt aus 2022. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier.
"Musste in Quarantäne 1,5 Stunden mit den Öffis fahren"
Als Corona-Verdachtsfall den ÖPNV zu nutzen stößt auf Kritik. "Lass dich doch abholen", "frag doch deinen Hausarzt wegen des PCR-Tests" – das ist der Tenor in den tausenden Kommentaren. Neben der Kritik gibt es aber auch Verständnis, einige Schüler schreiben, dass sie ähnliches erlebt hätten. "Jup, ist in Bayern auch so. Musste in Quarantäne und 1,5 Stunden mit den Öffis nach Hause fahren und dann noch 1h zur Teststation", kommentiert etwa eine Schülerin aus Bayern.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Fall einer Seniorin im Landkreis Fürstenfeldbruck, die 15 Kilometer mit dem Fahrrad fahren musste, um sich PCR-testen zu können. Und auch bei Reddit fragt ein Verwandter einer positiv getesteten Person aus München: "Wie kommt sie zum PCR-Test? Mit den Öffis fahren ist ja keine Option." Zum Laufen sei sie zu schwach.
Positiver Corona-Test, aber kein Auto – was nun?
Das bayerische Gesundheitsministerium schreibt explizit vor: Der oder die Betreffende soll einen PCR-Test machen, um sicher zu sein, dass eine Infektion vorliegt und diese dem Gesundheitsamt gemeldet wird. In der entsprechenden Allgemeinverfügung heißt es auch: "Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben." Und Corona-Verdachtsfälle (nach einem positiven Schnelltest) in Quarantäne.
Das heißt, die Wohnung darf nur in Not- und Ausnahmefällen verlassen werden. Einkaufen gehört nicht dazu, ein PCR-Testtermin hingegen schon. Diese Regelung während der Isolation gilt länderübergreifend, also auch bei Lara in Berlin.
Der Widerspruch zwischen den Isolations-Regeln einerseits und dem Weg zum PCR-Test mit der U-Bahn und Co. andererseits lässt sich mit den derzeitigen Regelungen kaum auflösen, wie diese #Faktenfuchs-Recherche zeigt.
"Kontaktarm" und FFP2-Maske als Empfehlung
Für den Weg zum PCR-Testzentrum heißt es in einem Merkblatt des bayerischen Gesundheitsministeriums: "Für den Nukleinsäuretest (u.a. PCR-Test, Anm. d. Red.) dürfen Sie die Wohung (sic!) auf Anweisung des Gesundheitsamtes verlassen. Achten Sie darauf, dass Sie so kontaktarm wie möglich zur Testung gelangen und tragen Sie während der Zeit außerhalb Ihrer Wohnung eine FFP2-Maske."
Kontaktarm bedeutet per se also erstmal kein Verbot, Bus und Bahn zu nutzen. Schon gar nicht für Schülerinnen und Schüler. Während der Schulzeit sind sie von der 3G-Regel im ÖPNV ausgenommen, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes vorschreibt (siehe §28b, Absatz 5). Übrigens gilt die Ausnahme auch bei Taxifahrten - für alle Altersgruppen.
Lara aus Berlin hat als positiv getestete Schülerin mit ihrer Fahrt in der vollen Berliner S-Bahn zum PCR-Test rein rechtlich also nichts falsch gemacht. Denn in Berlin gibt es für den Transfer zum Testzentrum außer der 3G-Regel und einer FFP2-Maskenpflicht (gültig seit Samstag, 13.01.2022) keine klaren Vorgaben, ähnlich wie in Bayern.
Bayerisches Gesundheitsministerium setzt auf Eigenverantwortung
In Bayern gilt für den Weg zum PCR-Test die FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn schon seit einem Jahr. Und er soll "so kontaktarm wie möglich" zurückgelegt werden, steht in dem bayerischen Merkblatt - warum formuliert das bayerische Gesundheitsministerium so unkonkret?
Eine Sprecherin des Ministeriums appelliert auf #Faktenfuchs-Nachfrage an die Eigenverantwortung: "Mit den Merkblättern (…) wird eine Grundlage geschaffen, die es zulässt, auch auf die Eigenverantwortung des Einzelnen zu setzen. Dies ist gerade auch in dieser Phase der Pandemie erforderlich."
Außerdem: "Eine Regelung sämtlicher denkbarer Einzelfälle erscheint ungeeignet und wäre im Übrigen angesichts der Vielfalt möglicher Konstellationen rechtlich auch nur schwer umsetzbar und vollziehbar", so die Sprecherin.
Andere Bundesländer, andere Regelungen
Die Recherchen des #Faktenfuchs und schriftliche Nachfragen bei allen Landesgesundheitsministerien ergaben ein uneinheitliches Bild. Denn in anderen Bundesländern gibt es präzisere Regelungen und mehr Empfehlungen für mobil eingeschränkte Personen.
Der Senat in Bremen empfiehlt zum Beispiel, dass in Absprache mit dem Arzt bei zu weiter Entfernung ein Krankentransport zur Corona-Ambulanz möglich ist. Der ÖPNV soll nicht benutzt werden - in der entsprechenden Verordnung rechtsbindend festgeschrieben ist es nicht, nur empfohlen. Ähnlich ist es im Saarland, der Transfer dürfe nur "ohne Nutzung des ÖPNV" erfolgen, empfiehlt eine Sprecherin des Ministeriums. Auch in Nordrhein-Westfalen wird etwa im Merkblatt explizit dazu aufgerufen, Bus und Bahn nach einem positiven Corona-Testergebnis oder als Kontaktperson zu meiden. Alle drei Länder haben eines gemeinsam: Es gibt Empfehlungen, die explizit den ÖPNV benennen, sie sind aber nicht rechtlich bindend.
Jurist: Verbot rechtlich zulässig
Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das noch einen Schritt weiter geht und solche Fahrten verbietet: "Dies (der Weg zum PCR-Test, Anm. d. Red.) darf nur unter Verwendung von einer Mund-Nasen-Bedeckung ohne Nutzung des ÖPNV und auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen." So steht es in der entsprechenden Allgemeinverfügung.
Auf Nachfrage des #Faktenfuchs schreibt eine Ministeriumssprecherin, dass sie mit dieser Regelung lediglich Bundesrecht umsetzen würden und verweist auf die 3G-Regel für den ÖPNV im bundesweit gültigen Infektionsschutzgesetz. Somit verbietet das Bundesland als einziges rechtlich bindend, dass auch geimpfte aber gleichzeitig positiv Getestete Bus und Bahn nutzen. Mit dieser bundesweit geltenden 3G-Regel im ÖPNV ist die Nutzung gemeinhin für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete erlaubt.
Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler meint jedoch auf Nachfrage: ÖPNV-Fahrten wie in Schleswig-Holstein generell bei einem positiven Testergebnis zu verbieten sei rechtlich zulässig. Der Jurist ist unter anderem Fachanwalt für Verwaltungsrecht. In der Praxis könne es aber zum Beispiel für Menschen auf dem Land Probleme geben.
Warum gibt es bisher keine bundeseinheitlichen Regeln?
Die anderen Bundesländer interpretieren dieses Bundesrecht offenbar anders als Schleswig-Holstein. Denn: Die bundesweite 3G-Regel ermöglicht es geimpften, positiv Getesteten theoretisch, die 3G-Vorgabe zu erfüllen, indem sie ihren Impfnachweis zeigen. Das bestätigt auch eine Ministeriumssprecherin aus NRW in ihrer Antwort. Ungeimpfte positiv Getestete dagegen sind von der Nutzung des ÖPNV ausgeschlossen. Auch wenn selbst diese Regelung laut Bund im Härtefall nicht gelten soll.
Warum ist die 3G-Regel im ÖPNV nicht bundeseinheitlich so geregelt, dass sie nicht unterschiedlich ausgelegt werden kann? Auf diese Frage hat dem #Faktenfuchs ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums geantwortet.
Der Bund wolle mit der 3G-Regel niemanden ohne Taxi, Auto und Co. "von der Teilhabe am täglichen Leben" ausschließen, erklärt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) - und zum Beispiel Ungeimpften aus medizinischen Gründen zumindest den Weg zum Testzentrum ermöglichen. Der Sprecher schreibt, es sei denkbar, dass lokale Verkehrsbetriebe und Kommunen hier für den Härtefall eine Ausnahme machen.
Der Widerspruch, dass positiv getestete Ungeimpfte aufgrund der 3G-Regel nicht Bus und Bahn nutzen dürfen, aber eventuell darauf angewiesen sind, überlässt das BMG also den lokalen Behörden und Betreibern.
Dass die Verordnungen der Bundesländer sich gerade in solchen Detailfragen unterscheiden, ist keine Seltenheit und während der Corona-Pandemie oft deutlich geworden. Wenn ÖPNV-Fahrten für Corona-Verdachtsfälle auch außerhalb Schleswig-Holsteins verboten werden sollen, wäre weniger der Bund sondern vielmehr die Länder gefragt, also auch die bayerische Staatsregierung, erklärt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler im Gespräch mit dem #Faktenfuchs. Denn deren Verordnungen seien flexibler und gelten kürzer als das übergeordnete Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Verordnungen und Allgemeinverfügungen werden von Ministerien, also der Regierung, sowie Kommunen erlassen und nicht vom Parlament. Sie gelten in der Regel nur einige Wochen, dadurch sind sie schneller anpassbar.
Selbst wenn die Corona-Verordnungen nicht jedes Detail rechtlich bindend regeln, kann man auf dem Weg zur Quarantäne (als Corona-Verdachtsfall, etwa nach einem positiven Schnelltest) oder Isolation (nach einer bestätigten Infektion) nicht tun und lassen, was man will. Darauf weist auch Achelpöhler hin.
Lösung: Mobile PCR-Tests als Alternative?
Wer die Fahrt mit Bus und Bahn wegen des positiven Tests vermeiden möchte oder mobil eingeschränkt ist hat auch andere Möglichkeiten. Zurück zur positiv getesteten Schülerin Lara aus Berlin, deren Video viral ging: Mehr als 4.000 User haben ihr TikTok-Video kommentiert. Viele User machen dabei Lösungsvorschläge, die sich vor allem auf mobile PCR-Testmöglichkeiten beziehen. Aus Österreich und Hamburg berichten manche, dass ihr Gesundheitsamt mobile PCR-Testteams zu ihnen nach Hause geschickt habe.
In Österreich gibt es zum Beispiel "PCR-Gurgeltests", die aber in Bayern nicht angeboten werden. In Hamburg, bestätigt eine Ministeriumssprecherin, würden mobile Teams des Gesundheitsamtes PCR-Tests durchführen, vor allem an Schulen als Reihentestung oder bei größeren Ausbrüchen des Virus. Sie verweist auf den Hausarzt als erste Anlaufstelle.
Ob und in welchem Bundesland die Gesundheitsämter mobile PCR-Tests anbieten, bleibt offen. Auf Nachfrage des #Faktenfuchs antworteten elf von 16 Landesbehörden: Das entscheide jedes Gesundheitsamt pro Kreis für sich.
Bayerisches Gesundheitsministerium: Testbedingungen ein Problem
Wie sieht es in Bayern aus, kommt hier ein Test-Team zu den Menschen nach Hause? Es gebe "Mobile Teststrecken", die in Schulen und Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt würden, und die Gesundheitsämter könnten auch mobile Teststellen mit den PCR-Tests beauftragen, sagt eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums.
Dies aber sei ein "Vorgehen, das zumindest in Privatwohnungen und bei Einzelfällen nicht üblich ist." Das liegt laut der Sprecherin unter anderem an den medizinproduktrechtlichen Vorgaben, zum Beispiel den Temperaturen für die Lagerung. Diese könnten nur bei Massentestungen, wie etwa bei Großveranstaltungen, eingehalten werden.
Gesundheitsamt vor Ort entscheidet
Aber: Auch in Bayern unterscheiden sich die Regelungen von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt, zeigt unsere #Faktenfuchs-Recherche: Wir haben bei zwei Gesundheitsämtern in Bayern stellvertretend nachgefragt. Das Gesundheitsamt in Bamberg schickt "schon mal ein mobiles Team zu den Betroffenen", wenn es mit dem Hausarzt-Termin nicht funktioniere, berichtet ein Sprecher. In München hingegen, schreibt eine Sprecherin des dortigen Gesundheitsamts, gebe es keine mobilen PCR-Testangebote.
Sie verweist, wie auch ihr Kollege aus Bamberg und die Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums, auf den Hausarzt oder ärztlichen Bereitschaftsdienst. Unsere Anfragen an alle 16 Landesgesundheitsministerien haben ergeben: Der Empfehlung, den Hausarzt zu kontaktieren, schließt sich ein Großteil der Ministeriumssprecher an.
Erste Anlaufstation: Hausarzt oder Bereitschaftsdienst
"Für symptomatische Infizierte ist der Hausarzt oder -ärztin die erste Ansprechperson", schreibt etwa die sächsische Ministeriumssprecherin. Andere Sprecher der Gesundheitsministerien verweisen auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst, bundesweit erreichbar unter der 116 117. Diese könnten auch Hausbesuche durchführen und somit PCR-Testungen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB), zuständig für die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie der Hotline in Bayern, bestätigt dies mit Einschränkungen: “Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes hat die KVB tagsüber einen zusätzlichen Fahrdienst eingerichtet, der bei der Versorgung von immobilen Patienten mit Covid-19-Symptomen unterstützt", schreibt ein Sprecher. Dann könne auch ein PCR-Test gemacht werden.
"Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Kapazitäten dieses Fahrdienstes begrenzt sind und er nicht als zusätzliches Testangebot konzipiert ist", so der Sprecher weiter. Vielmehr gehe es hier um "eine medizinische Versorgung, in deren Rahmen ggf. auch ein PCR-Test erforderlich ist".
Fazit
In den meisten Länderverordnungen ist klar geregelt: Die Fahrt zum PCR-Test nach einem positiven Schnelltest muss auf direktem Weg erfolgen, möglichst ohne Kontakte und mit Maskenpflicht - in Bayern gilt die FFP2-Maskenpflicht. Offen bleibt jedoch, ob die Betroffenen Bus oder Bahn nutzen dürfen. Dieser Widerspruch zwischen Isolationsgebot und dem möglicherweise Angewiesen sein auf den ÖPNV auf dem Weg zum PCR-Test lässt sich nach derzeitigem Stand juristisch nicht auflösen.
Nur Schleswig-Holstein verbietet positiv Getesteten (egal ob geimpft oder ungeimpft) per Verordnung explizit die ÖPNV-Nutzung. Das sei rechtlich zulässig, sagte ein Jurist dem #Faktenfuchs. Denn solche Details zu regeln sei Aufgabe der Länder. Der Bund gibt mit der 3G-Regel, die in der Praxis nur ungeimpfte positiv Getestete für die Fahrt mit Bus und Bahn ausschließt, einen Rahmen vor, der laut Bundesgesundheitsministerium bewusst offen formuliert wurde: Man wolle in Härtefällen niemandem eine Fahrt verbieten.
Wer die Bahn aus infektiologischer Sicht als positiv getestete Person meiden will, hat Alternativen: Taxi fahren, Fußweg, Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 anzurufen und sich beim Gesundheitsamt zu melden - auch wenn die letztgenannten selbst entscheiden, ob sie ein mobiles Team zum Testen vorbeischicken.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!