Bildrechte: dpa / picture alliance / Peter Endig
Bildbeitrag

Symbolbild: eine klagende Lehrerin mit Kopftuch vor Richtern im Jahr 2004

Bildbeitrag
>

Lehrerin in Berlin darf im Unterricht kein Kopftuch tragen

Lehrerin in Berlin darf im Unterricht kein Kopftuch tragen

Eine muslimische Lehrerin darf an einer Grundschule der Hauptstadt nicht mit Kopftuch unterrichten. Das hat das Arbeitsgericht entschieden und damit in erster Instanz eine Klage der Frau gegen das Land Berlin abgewiesen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Aus Sicht des Gerichts ist das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß. Es verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die Lehrerin hatte vor ihrer Einstellung gesagt, dass sie das Gesetz kenne.

Die Lehrerin war einen Tag an einer Grundschule und wurde dann wegen ihres Kopftuchs einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Sie ist derzeit in Elternzeit. 

Pauschales Kopftuchverbot aber verboten

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuches geht demnach keine Gefahr aus. In den Bundesländern wird das Thema unterschiedlich gehandhabt.