Aus Sicht des Gerichts ist das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß. Es verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die Lehrerin hatte vor ihrer Einstellung gesagt, dass sie das Gesetz kenne.
Die Lehrerin war einen Tag an einer Grundschule und wurde dann wegen ihres Kopftuchs einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Sie ist derzeit in Elternzeit.
Pauschales Kopftuchverbot aber verboten
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuches geht demnach keine Gefahr aus. In den Bundesländern wird das Thema unterschiedlich gehandhabt.