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Pistole aus dem 3D-Drucker (2013)

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US-Gericht stoppt Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Druck

Ein US-Bundesgericht hat die geplante Veröffentlichung von Plänen für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Druckern gestoppt. Das Gericht in Seattle gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt.

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Auch das Büro des Generalstaatsanwalts im Bundesstaat Washington, Bob Ferguson, teilte auf Twitter mit, dem Antrag sei stattgegeben worden.

Kritiker hatten befürchtet, dass durch die Veröffentlichung der Pläne Schusswaffen in falsche Hände geraten könnten und die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Mithilfe der Anleitung wäre es Privatpersonen möglich gewesen, sich unkontrolliert ihre eigenen, nicht zurückverfolgbaren Waffen herzustellen.

Klagen gegen Verfügung und Regierung

Ferguson hatte die Verfügung beantragt und zugleich Klage gegen die Regierung von Präsident Donald Trump erhoben. Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington schlossen sich der Klage an. Trumps Regierung hatte im Juni einen Vergleich mit der Organisation Defense Distributed geschlossen, der damit die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker im Internet gestattet wurde.

Firma wollte ab heute Pläne im Netz anbieten

Die Organisation aus Texas hatte angekündigt, die Pläne von heute an zum Herunterladen anzubieten. Bereits am Dienstag waren Pläne für eine weitgehend aus Plastik bestehende Pistole vom Typ "Liberator" allerdings online gestellt worden. Mehr als 5.000 Nutzer luden die Daten für den 3D-Druck der einzelnen "Liberator"-Teile und die Anleitung für den Zusammenbau der Waffe herunter.