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Bundesverfassungsgericht zu Streikrecht für Beamte

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Verfassungsgericht entscheidet über Streikrecht für Beamte

Sollen auch Beamte in Zukunft streiken dürfen? Zu dieser Frage fällt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute eine wegweisende Entscheidung. Geklagt haben vier Lehrer. Von Michael Bartmann

Es ist ein mit Spannung erwartetes Urteil, das heute in Karlsruhe gefällt wird. Es geht im das Streikrecht für Beamte. Vier Lehrer mit Beamtenstatus hatten Verfassungsbeschwerden eingelegt, um für sich das Streikrecht zu erstreiten. Sie hatten an Protesten oder Warnstreiks während ihrer Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten. Unterstützt werden sie vom DGB und der Bildungsgewerkschaft GEW.

Innenministerium gegen Streikrecht für Beamte

Noch im Januar hatte der damals geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) davor gewarnt, auch Beamten ein Streikrecht zuzugestehen. Er verwies auf das besondere Treue- und Fürsorgeverhältnis zwischen Staat und Beamten. De Maizière warnte davor, zwischen solchen Beamten zu unterscheiden, die hoheitlich tätig sind, und solchen, die das nicht sind. Wer Beamter werde, entscheide sich für ein Gesamtpaket, zu dem auch das Streikverbot zähle.

Drei von vier Lehrern sind Beamte

Von rund 800.000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte. Die Beschwerdeführer sehen ihre Position durch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestützt. Demnach ist das Streikrecht ein Menschenrecht und Schulen sind keine Staatsverwaltung im engeren Sinne.

Der DGB verweist auch auf Beamte, die in den inzwischen privaten Unternehmen Post und Telekom tätig sind.