Wie schon in Frankreich und Belgien ist ab 1. Oktober auch in Österreich das Tragen eines Gesichtsschleiers verboten. Das Gesetz ist aber noch weiter gefasst. Es betrifft auch Menschen mit Atemschutzmasken. Hätte es sich nur auf die muslimische Verhüllung bezogen, wären verfassungsrechtliche Fragen zur Religionsfreiheit die Folge gewesen.
Hidschab ja, Schal unter Umständen, Burka nein
Konkret bedeutet das >: Erlaubt ist alles, was das Gesicht freilässt: Ein Kopftuch, ein Hut, aber auch der muslimische Tschador oder Hidschab. Eine teilweise Verhüllung ist unter bestimmten Umständen erlaubt, etwa ein Mundschutz aus medizinischen Gründen, eine Clownsmaske im Fasching oder ein hochgezogener Schal im Winter. Dauerhaft verboten ist, was das Gesicht verhüllt, etwa der Nikab, der nur die Augen freilässt oder die Burka, die die Augen hinter einem Augengitter versteckt. Ein Bußgeld von bis zu 150 Euro droht.
Vor allem Touristinnen betroffen
Betroffen von dem Gesetz dürften demnach vor allem konservative Musliminnen sein, also insbesondere Touristinnen. Die Mehrheit der Nikab-Trägerinnen in Österreich sind Besucherinnen aus den Golfstaaten.
Immigranten müssen zudem ab dem 1. Oktober eine "Integrationsvereinbarung" unterzeichnen sowie Deutsch- und "Werte"-Kurse belegen. Die neuen Regelungen wurden noch von der Großen Koalition aus konservativer ÖVP und der sozialdemokratischer SPÖ unter deren Bundeskanzler Christan Kern verabschiedet. Sie sollten dem "Zusammenhalt" in einer offenen Gesellschaft dienen.
ÖVP-Chef Kurz hat das Gesetz angestoßen
Treibende Kraft hinter dem Gesetz mit dem sperrigen Namen ist Österreichs Außenminister, ÖVP-Chef Sebastian Kurz. Nach Angaben von Experten verfolgt der 31-Jährige seit seiner Wahl zum ÖVP-Chef im Mai einen zunehmend gegen Einwanderer gerichteten Kurs. Damit gelang es ihm Meinungsumfragen zufolge, der rechtspopulistischen FPÖ Wählerstimmen abzujagen. Nach der Parlamentswahl am 15. Oktober könnten ÖVP und FPÖ ein Regierungsbündnis eingehen.
In Deutschland kein Nikab hinterm Steuer
In Deutschland ist die muslimische Vollverschleierung seit 22. September am Steuer eines Autos verboten. Eine Verdeckung oder Verhüllung des Gesichts, die die Identifizierung der Person beispielsweise beim Blitzen verhindert, ist damit nicht mehr zulässig. Somit wären auch Burka und Nikab - Varianten der muslimischen Vollverschleierung - am Steuer eines Autos nicht mehr erlaubt.Motorradfahrer sind wegen der Helmpflicht nicht vom Verbot erfasst.