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Nach Seehofer-Anordnung: Zwei Flüchtlinge abgewiesen

Seit der Anordnung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zur Zurückweisung von Menschen mit Wiedereinreisesperre sind bislang zwei Menschen an der Grenze abgewiesen worden. Das teilte die Sprecherin des Ministeriums, Eleonore Petermann, mit.

Die Regelung gilt für Menschen, für die nach einer Abschiebung ein befristetes Aufenthalts- oder Einreiseverbot ausgesprochen worden war. Sie gilt seit Dienstagnachmittag vergangener Woche. Davon betroffen sind nur Ausländer, die an den Grenzübergängen zu Österreich kontrolliert werden. 

"Die übrigen Grenzen sind offen", sagte Petermann. Das bedeutet, dass ein mit Einreiseverbot belegter Ausländer beispielsweise aus Polen kommend einreisen kann, wenn er neue Asylgründe anführt.

Überhaupt kommt es nur dort zu Zurückweisungen, wo auch Grenzkontrollen stattfinden. Dies ist außer an der deutsch-österreichischen Landesgrenze auch bei Grenzkontrollen im Non-Schengen-Verkehr an den Flug- und Seehäfen der Fall.

Herrmann fordert Grenzkontrollen in ganz Deutschland

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fordert deshalb Grenzkontrollen in ganz Deutschland.

"Wir können es nicht akzeptieren, dass Menschen in Europa herumreisen und immer wieder einen neuen Asyl-Antrag stellen können." Bayerns Innenminister Joachim Hermann

Es helfe auf Dauer nicht, wenn die Zurückweisungen nur an der bayerischen Grenze erfolgten, da Migranten und Schleuser es dann über andere Ländergrenzen versuchen würden. 

Weiter keine Lösung im Asylstreit

Seehofer will künftig alle Menschen zurückweisen lassen, die schon in einem anderen EU-Staat registriert wurden. Darüber liegt er im Streit mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, die auf eine europäische Lösung setzt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht in diesem Vorhaben eine nationalen Alleingang, der die von ihr angestrebte europäische Asyl-Lösung torpedieren würde. Wie dieser Konflikt gelöst wird, hängt auch von den Ergebnissen des nächsten EU-Gipfels ab, der am kommenden Donnerstag beginnt.