Ab heute können Änderungen des Geschlechtseintrags beantragt werden

Berlin: Ab heute können Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens ohne größere Hürden bei den Standesämtern beantragt werden. Diese werden zum ersten November wirksam, dann tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das der Bundestag im April beschlossen hat. Die bisherige Vorab-Beratungspflicht und die benötigten psychiatrischen Gutachten sind für eine Änderung nicht mehr nötig. Mit der Erklärung beim Standesamt versichert eine Person, das der neugewählte Geschlechtseintrag ihrer Identität am besten entspricht und sie die Tragweite der Folgen dieser Änderung verstanden hat. Vornamen müssen nicht unbedingt geändert werden, sie müssen aber zum Geschlecht passen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.08.2024 08:00 Uhr

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