Abtreibungsgegner dürfen Schwangere nicht mehr vor Praxen belästigen

Berlin: Abtreibungsgegner, die Schwangere oder medizinisches Personal vor Beratungsstellen belästigen, müssen künftig mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Bundestag hat am Nachmittag eine entsprechende Änderung des sogenannten Schwangerschaftskonfliktgesetz beschlossen. Es sieht vor, dass Schwangere nicht mehr am Betreten von Abtreibungskliniken gehindert werden dürfen. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belangt werden. Das Gesetz soll in einem Radius von 100 Metern rund um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, gelten. Zuletzt hatte es dort zunehmend Protestaktionen von Abtreibungsgegnern gegeben. Dabei wurde versucht, Frauen gegen ihren Willen eine Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 05.07.2024 20:00 Uhr

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