Astrazeneca muss Auskunft über Impf-Nebenwirkungen erteilen

Bamberg: Im Prozess um einen staatlichen anerkannten Impfschaden durch ein Covid-19-Vakzin hat die Klägerin einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden, dass der britisch-schwedische Pharmahersteller Astrazeneca in den nächsten Wochen umfassend Auskunft über Nebenwirkungen des Präparats geben muss. Bisher hat der Konzern dies nur teilweise getan. Die Klägerin aus Oberfranken hatte sich vor drei Jahren gegen Covid-19 impfen lassen. Daraufhin erlitt sie eine sogenannte Darmvenenthrombose. Sie fiel ins Koma. Ein Teil des Darms musste schließlich entfernt werden. Die 33-Jährige leidet heute noch unter den Folgen. Sie fordert von Astrazeneca unter anderem mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld. Darüber hat das Gericht heute aber noch nicht entschieden. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 08.04.2024 22:00 Uhr

Zur BR24 Startseite