Bayern beschließt strikten Ladenschluss mit wenigen Ausnahmen

München: Bayern gibt sich als letztes Bundesland ein eigenes Ladenschlussgesetz. Nach monatelanger Debatte stimmte das Kabinett für den Entwurf, der im Kern eine Öffnungszeit an Werktagen von 6 Uhr morgens bis abends um 20 Uhr vorsieht. In Einzelfällen ist auch ein längerer Verkauf gestattet: Kommunen können pro Jahr bis zu acht Termine festlegen, an denen Geschäfte bis 24 Uhr öffnen dürfen. Anders als bisher wird dafür kein besonderer Anlass mehr benötigt. Zudem dürfen Händler an vier Tagen im Jahr einen längeren Verkauf anmelden. Als Beispiel nannte Arbeits- und Sozialministerin Scharf den Buchhändler, der nach einer Lesung noch Bücher verkaufen möchte. Das bayerische Ladenschlussgesetz macht auch Vorgaben für sogenannte digitale Kleinstsupermärkte, bei denen sich die Kunden die Ware selbst einscannen und bezahlen. Diese Supermärkte dürfen künftig rund um die Uhr geöffnet bleiben - vorausgesetzt sie haben maximal 150 Quadratmeter.

Sendung: BR24 Nachrichten, 23.07.2024 14:00 Uhr

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