BGH erklärt pauschale Gebührenklausel in Riester-Verträgen für unwirksam

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat umstrittene Klauseln in einem Riester-Vertrag für unwirksam erklärt. Konkret geht es um den Passus, wonach bei der Auszahlung von Renten "Abschluss- und Vermittlungskosten" anfallen können. Wie der BGH in Karlsruhe mitteilte, ist dies für den durchschnittlichen Verbraucher nicht klar und verständlich. So gebe es zum Beispiel nicht mal eine Angabe zur Größenordnung der Kosten. Damit gab das Gericht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg recht, die gegen Klauseln einer Sparkasse in Bayern vorgegangen war. Nach Angaben der Verbraucherzentrale dürften hunderttausende Bankkunden betroffen sein.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 21.11.2023 15:00 Uhr

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